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Gefahrgut – sicher transportiert.

Innerhalb der Schweiz, davon ausgeschlossen der Kanton Tessin, befördern wir für Sie eine breite Palette klassifizierter Gefahrgüter gemäss der geltenden Gefahrgutverordnung ADR, die entsprechend der Kleinmengenregelung (LQ) in begrenzter Menge verpackt sind.

Insbesondere dürfen in der Schweiz keine Feuerzeuge und kein Feuerwerk mit DPD transportiert werden.

Da Gefahrgut-Transporte strengen gesetzlichen Bestimmungen unterliegen, klären wir mit Ihnen bereits im Vorfeld alle notwendigen Abläufe. Wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage – unter Angabe der vollständigen Klassifizierung (UN-Nr. Stoffbezeichnung, Klasse, Ziffer, Buchstabe) – bitte an Ihren Kundenberater.

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