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EORI-Nummer für Importe nach Deutschland und EU-Verzollungen

Die Registrierungspflicht der Wirtschaftsbeteiligten in der Zollabfertigung ist seit November 2009 in Kraft. Sämtliche Firmen, welche eine Deutsche Zollnummer hatten wurden von den deutschen Behörden schriftlich aufgefordert, eine sogenannte EORI-Kennnummer (Economic Operators‘ Registration and Identification System) zu beantragen.

Die deutsche Sonderregelung, wonach Wirtschaftsbeteiligte, die nur 2-3 Mal pro Jahr eine Zollanmeldung abgeben, keine Zollnummer beantragen mussten, wurde zum 01.01.2010 abgeschafft.

Daher müssen seit dem 01.01.2010 Wirtschaftsbeteiligte, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit mit unter das Zollrecht fallenden Tätigkeiten befasst sind, über eine EORI-Nummer verfügen:

  • Anmelder
  • Vertreter des Anmelders
  • Empfänger bei der Einfuhr
  • Versender/Ausführer bei der Versendung/Ausfuhr
  • Subunternehmer i. S. v. Art. 789 ZK-DVO
  • Hauptverpflichteter

Diese Regelung gilt auch für Schweizer Zollbeteiligte, jedoch nur wenn sie als Anmelder auftreten! Schweizer Versender, die nur Waren exportieren und keine weiteren zolltechnischen Tätigkeiten übernehmen sind davon nicht betroffen.

Falls Zollanmeldungen abgegeben werden, in denen die erforderlichen EORI-Nummern fehlen, werden die Zollstellen den Anmelder vor Überlassung der Waren auffordern, die nötige EORI-Nummer zu beantragen oder beantragen zu lassen. Der Anmelder (oder der betroffene Wirtschaftbeteiligte) muss in diesem Fall dem Zollamt eine Kopie des Antrags vorlegen und die EORI-Nummer nach Erteilung ohne weitere Aufforderung der Zollstelle mitteilen. Erst danach kann die Ware abgeführt werden!

Unter dem folgenden Link kann der Antrag für eine EORI-Nummer elektronisch angefordert werden (Formular/Vordruck 0870 – 2 Seiten):

http://www.zoll.de/e0_downloads/b0_vordrucke/a0_vordruckgesamtliste/index.php

Zurzeit ist das deutsche Zollsystem ATLAS noch nicht in der Lage, die EORI-Nummer bei der Importdeklaration zu übernehmen. Daher wird diese Regelung noch nicht von allen Zollämtern an der Schweizer Grenze angewendet.

Der neue ATLAS Software-Release wird im Sommer 2010 eingespielt.

Zum 1.7.2010 tritt die oben beschriebene Regelung in Kraft und wird von den deutschen Zollbehörden sofort umgesetzt.

Ebenfalls wird es zu diesem Zeitpunkt die Angabe der EORI-Nummern von anderen EU-Staaten Pflicht. Dies wird vor allem bei EU-Verzollungen angewendet. Somit muss bei der Einfuhr von Waren im Verfahren 4200 an der Deutschen Grenze für sämtliche EU-Empfänger die entsprechende EORI-Nummer angegeben werden.

Weitere Informationen finden Sie auch unter

http://www.zoll.de/faq/faq_eori/index.html

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