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Gefahrgutversand.

Beim Transport gefährlicher Güter kommt es insbesondere auf eine korrekte Kennzeichnung und Verpackung an. Nur so ist es uns möglich, Gefahrgutpakete gemäß den strengen gesetzlichen Bestimmungen zu transportieren. Die neuen Regelungen hier zusammengefasst. Das gilt für das breite Angebot nationaler Sendungen ebenso wie für den Versand von Gefahrgütern in begrenzten Mengen (LQ) innerhalb Europas.

Kennzeichnung grenzüberschreitender Gefahrgüter.

Alle Versandstücke, deren Inhalte die Kriterien zur Beförderung in begrenzten Mengen erfüllen, sind seit 01.01.2011 mit dem neuen Kennzeichen zu versehen.

Die bisherigen Kennzeichen (LQ oder UN-Nr. in der Raute) sind noch bis 30.06.2015 zulässig.

Zusatzlabel für Standardpaketscheine.

Bei der Verwendung von Standardpaketscheinen müssen Gefahrgutpaket außerdem mit dem Zusatzlabel „LQ mit Zusatzcode 005“ versehen sein. Das gilt auch beim Einsatz von Paketschein-Druckprogrammen bis zu deren Umstellung auf die neuen Vorschriften. LQ-Versender, die eigene Programme zur Paketscheinerzeugung verwenden, müssen die gesetzlich geforderten Informationen im Format MPSEXPDATA bereitstellen.

Nachweis über die Bruttomasse.

Zusätzlich ist eine Übergabeliste an Ihr DPD Depot zu übermitteln (Fax/E-Mail), auf der die LQ-Sendungen und -Gewichte markiert sind und in Kopie an den Fahrer zu übergeben.

Für die gesetzliche Bestimmungen zur korrekten Verpackung oder weitere Informationen, wenden Sie sich bitte an ihr DPD Depot. Weiterführende Informationen erhalten Sie hier.

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