Auch nach der Aktualisierung der Luftsicherheitsbestimmungen durch das Luftfahrt-Bundesamt vom 28.4.2010 und der damit verbundenen Änderungen im Versandablauf, ist der Versand mit DPD weiterhin einfach, komfortabel und vor allem sicher. Für einen reibungslosen Lufttransport ist es nicht notwendig, dass DPD Kunden als „Bekannter Versender“ zugelassen sind.
Der Ablauf im DPD Netzwerk:
Zunächst werden alle Luftfrachtsendungen im DPD Netzwerk, mit dem Status „not secured“ (nicht gesichert) transportiert. Dies ist unabhängig von einer Registrierung des Versenders. Verbotene Gegenstände, gemäß Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG), sind selbstverständlich weiterhin vom Transport ausgeschlossen.
Am Export-Gateway des Frankfurter Flughafens werden alle Sendungen an unseren Partner Chronopost übergeben. Hier findet die abschließende Sicherheitsüberprüfung aller Luftfrachtpakete statt. Dies ist behördlich genehmigt, da Chronopost International Deutschland GmbH sowohl als „Reglementierter Beauftragter“ (Zulassungsnummer DE. RAC. 0527) als auch als „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“ (engl. „Authorised Economic Operator“ = AEO) registriert ist.
Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung werden alle Luftfrachtpakete mit modernster Röntgentechnik durchleuchtet und dann an das beauftragte Luftfahrtunternehmen zum Weitertransport übergeben.
Somit ist gewährleistet, dass sämtliche Luftfrachtsendungen den Sicherheitsbestimmungen entsprechen und alle europäischen und nationalen Vorgaben eingehalten werden. Sie als DPD Kunde müssen dafür nichts weiter veranlassen.
Gesetzliche Rahmenbedingungen:
- Nur ein „Reglementierter Beauftragter“ (RegB) kann Luftfracht ohne weitere Sicherheitsüberprüfungen durch Dritte verladen (EU-Verordnung (EG) Nr. 300/2008).
- Diesen Status dürfen nur Unternehmen führen, deren Sicherheitskonzept vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) überprüft wurde.
- Fracht darf mit Flugzeugen nur dann befördert werden, wenn das Luftfahrtunternehmen sicherstellt, dass die Luftsicherungsmaßnahmen entsprechend den Gesetzen und Verordnungen eingehalten worden sind.
- Die durchgeführten Sicherheitskontrollen sind vom Luftfahrtunternehmen bzw. vom „Reglementierten Beauftragten“ gegenüber dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) zu dokumentieren (Vermerk SPX z. B. by X-Ray auf dem AWB).
- Wünscht ein DPD Kunde die Registrierung als „Bekannter Versender“, wendet er sich direkt an das Luftfahrt-Bundesamt.
Weitere Informationen zur Luftsicherheit sind auf der Website des Luftfahrt-Bundesamtes zu finden.