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Beförderungsausschlüsse. Darauf sollten Sie achten.

Bestimmte Waren sind gemäß der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des DPD von der Beförderung ausgeschlossen. Diese sind im Einzelnen:

Beförderungsausschlüsse

Echter Schmuck, Edelsteine und Edelmetalle
Kein Geld und keine Banknoten
Jede Form von Zahlungsmitteln (Kreditkarten, Barschecks usw.)
Kunstgegenstände
Jegliche Veröffentlichungen, die durch gesetzliche Bestimmungen verboten sind
Alkohol (mit Ausnahme von alkoholischen Getränken)
Verderbliche Waren oder Tiefkühlkost
Pflanzen
Lebende oder tote Tiere
Betäubungsmittel
Schusswaffen

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