Muss ich für den Versand auf die Kanaren auch Zollpapiere beilegen?

Ja. Obwohl die Kanarischen Inseln politisch zu Spanien und damit zur EU gehören, gelten sie zollrechtlich als EU-Ausnahmegebiet (Drittland).

Für Sendungen dorthin müssen daher dieselben Zolldokumente, zum Beispiel eine Handelsrechnung, beigefügt werden wie bei einem Versand in die Schweiz. Dies gilt ebenso für Helgoland, Grönland und die Färöer-Inseln.