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AES steht für „Automated Export System“, ECS für „Export Control System“, beides sind Kürzel eines internationalen IT-Projekts, das die Europäische Kommission gemeinsam mit Mitgliedstaaten für den Ausfuhrbereich ins Leben gerufen hat. In AES wird sowohl die Annahme elektronischer Ausfuhranmeldungen als auch der elektronische Datenaustausch zwischen den Ausfuhr- und Ausgangszollstellen realisiert. In Deutschland heißt das entsprechende IT-Verfahren ATLAS. Das elektronische Ausfuhrverfahren ATLAS -Ausfuhr ersetzt zum 1. Juli 2009 das bisherige papiergebundene Ausfuhrverfahren. Damit ist der elektronische Datenaustausch mit den Zollbehörden ab dem 1. Juli 2009 für Unternehmen im internationalen Handel bindend. Die elektronische Übermittlung von Ausfuhrdaten zwischen den verschiedenen nationalen Abwicklungssystemen erfolgt über ECS.
ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System) ist ein internes Informatikverfahren der deutschen Zollverwaltung und die Voraussetzungen für die weitgehend automatisierte Abfertigung und Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs. Mit ATLAS werden schriftliche Zollanmeldungen und Verwaltungsakte (z.B. Einfuhrabgabenbescheide) durch elektronische Nachrichten ersetzt. Dadurch wird die Zollabfertigung und Zollsachbearbeitung automatisiert, vereinfacht und beschleunigt.
Die Ausfuhranmeldung wird von der zuständigen Zollstelle (Ausfuhrzollstelle) für Lieferungen in Länder außerhalb der EU (Drittländer) verlangt. Sie ist gleichzeitig Zollabfertigungspapier für die Exportkontrolle, Anmeldung zur Außenhandelstatistik sowie ggf. auch Nachweis für die Umsatzsteuerbefreiung. In Deutschland richtet sich die Abgabe einer schriftlichen Ausfuhranmeldung nach der "statistischen Wertschwelle" von 1.000 EUR. Seit 1. Juli 2009 ist die Ausfuhranmeldung ausschließlich auf elektronischem Wege über das Verfahren ATLAS-Ausfuhr möglich.
Das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) ersetzt die bisherige Anmeldung auf dem Einheitspapier (Formular 0733). Sie erhalten das ABD mit der für die Ausfuhr benötigten Movement Reference Number (MRN), nachdem die Ausfuhranmeldung erfolgreich von Ihrer Zollstelle bearbeitet wurde.
Gemäß Zollkodex ist die Ausfuhranmeldung bei der Zollstelle abzugeben, die für den Ort zuständig ist, an dem der Versender ansässig ist oder die Waren zur Ausfuhr verpackt oder verladen werden. Im zweistufigen Verfahren erfolgt die Anmeldung bei dieser Zollstelle. Die Bearbeitung aller Ausgangsformalitäten sowie die Überwachung des Austritts aus der EU, werden an der Ausgangszollstelle vorgenommen. Wir bitten Sie grundsätzlich das zweistufige Ausfuhrverfahren zu wählen, da Pakete bei DPD nicht grundlegend über Zollstellen abgefertigt werden, die den Status einer Ausgangszollstelle haben (Binnenzollämter).
Die Ausfuhrzollstelle ist die für Ihren Firmensitz zuständige Zollstelle. Die Ausfuhrzollstelle hat unter anderem die Aufgabe der Annahme Ihrer Ausfuhranmeldung, nach Prüfung aller in der Ausfuhranmeldung enthaltenen Angaben und Unterlagen.
Die Ausgangszollstelle ist in der Regel die letzte Zollstelle, bevor die Sendung die Europäische Union verlässt. Sie ist zuständig für die Überwachung und Bestätigung des Austritts und die Übermittlung der Ausgangsbestätigung an die Ausfuhrzollstelle.
Die Ausgangsvermerke werden im elektronischen Verfahren von den Ausgangszollstellen nur noch an den Anmelder zurückgemeldet.
Das Kürzel steht für „Export Control System/Automated Export System“, ein internationales IT-Projekt, das die Europäische Kommission gemeinsam mit Mitgliedstaaten für den Ausfuhrbereich ins Leben rief. In AES wird sowohl die Annahme elektronischer Ausfuhranmeldungen als auch der elektronische Datenaustausch zwischen den Ausfuhr- und Ausgangszollstellen realisiert. In Deutschland heißt das entsprechende IT-Verfahren ATLAS. Über ECS erfolgt die elektronische Übermittlung von Ausfuhrdaten zwischen den verschiedenen nationalen Abwicklungssystemen.
Im November 2009 wurde ein EU-weites System zur eindeutigen Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten eingeführt (EORI = Economic Operators Registration and Identification System). Die EORI-Stammdaten (die den ATLAS-Stammdaten entsprechen) werden in einer zentralen EU-Datenbank hinterlegt und dienen als alleiniges Identifikationsmerkmal bei der Erfüllung aller Zollformalitäten.
Bei Warensendungen mit einem Wert unter 1.000 EUR besteht die Möglichkeit einer mündlichen Anmeldung. Eine mündliche Zollanmeldung ist eine körperlich geäußerte, ausgesprochene Willenserklärung und ist beschränkt auf spezielle Fälle der Zollverfahren (siehe Zollkodex-Durchführungsverordnung, Zollkodex-DVO Artikel 226). Für die mündliche Anmeldung ist eine Handels- oder Proformarechnung ausreichend. Nach der Außenwirtschaftsverordnung, AWV § 4c (3), ist eine Ausfuhrsendung per Definition „die Warenmenge, die ein Ausführer gleichzeitig über dieselbe Ausgangszollstelle für dasselbe Käuferland nach demselben Bestimmungsland ausführt“. Dies bedeutet dass alle Sendungen, sofern sie an den gleichen Empfänger am selben Tag verschicken werden, zusammengefasst werden müssen. Liegt der Warenwert nach dieser Zusammenfassung über 1.000 EUR muss außerdem eine Ausfuhranmeldung mit Versandbezugnummer (MRN = Movement Reference Number) für diese Sendungen erstellt werden.
Jeder Versand von Waren oder Dokumenten außerhalb der EU ist nach geltenden Zollbestimmungen deklarationspflichtig. Dokumente müssen lediglich eindeutig gekennzeichnet sein (z.B. DOX), für Waren wird eine begleitende Handelsrechnung oder Proforma-Rechnung benötigt. Eine Handelsrechnung wird erstellt, wenn die Waren einen Handelswert haben. Eine Proforma-Rechnung wird erstellt, wenn die Waren keinen Handelswert besitzen. Die Handelsrechnung gibt Auskunft zu Versender und Empfänger der Waren und enthält vor allem eine vollständige Beschreibung aller Inhalte sowie Angaben zum Wert. Ein Original und fünf Kopien müssen dem Paket beiliegen. Bei DPD können die Handels- oder Proforma-Rechnungen bequem online erstellt werden.
Die Internet-Ausfuhranmeldung (IAA) ist eine Serviceleistung der Deutschen Zollverwaltung für Unternehmen mit geringem Warenaufkommen für den zollrechtlich freien Verkehr. Die Übermittlung der Anmeldungsdaten erfolgt verschlüsselt über das Internet. Anschließend gibt der Anmelder die ausgedruckte und eigenhändig unterschriebene Zollanmeldung einschließlich aller erforderlichen Unterlagen bei der Ausfuhrzollstelle ab und erhält dort das ABD (Ausfuhrbegleitdokument).
Bei der Internet-Ausfuhranmeldung Plus (IAA Plus) wird die handschriftliche Unterzeichnung durch ein elektronisches Zertifikat von Elster ersetzt – bekannt von der USt.-Voranmeldung. So können alle relevanten Daten (wie zollrechtliche Entscheidungen oder Antworten der Ausfuhrzollstelle) sicher geprüft und übermittelt werden, und das vollständig papierlos über das Internet.
Die Movement Reference Number (MRN) ist die Registrier- und Identifizierungsnummer der Zollbehörde. Mit dieser Nummer können Sie jederzeit den Status Ihrer Sendung überwachen. Die MRN wird als eine 18-stellige Ziffern- und Buchstabenkette sowie als Barcode auf dem Ausfuhrbegleitdokument, das Ihnen von Ihrer Zollstelle übermittelt wurde, oben rechts angezeigt. Erst mit dieser Nummer ist das Ausfuhrverfahren eröffnet und das Paket versandfähig. Ohne MRN kann kein Ausfuhrnachweis erstellt werden.
Jeder Versand von Waren oder Dokumenten außerhalb der EU ist nach geltenden Zollbestimmungen deklarationspflichtig. Dokumente müssen lediglich eindeutig gekennzeichnet sein (z.B. DOX), für Waren wird eine begleitende Handelsrechnung oder Proforma-Rechnung benötigt. Eine Handelsrechnung wird erstellt, wenn die Waren einen Handelswert haben. Eine Proforma-Rechnung wird erstellt, wenn die Waren keinen Handelswert besitzen. Ein Original und fünf Kopien müssen dem Paket beiliegen. Bei DPD können die Handels- oder Proforma-Rechnungen bequem online erstellt werden.
Haben Sie als Versender regelmäßig eine Vielzahl von Zollanmeldungen abzugeben, besteht die Möglichkeit, diese in vereinfachten Formen abzugeben. Als Zugelassener Ausführer (ZA) können Sie das sogenannte Anschreibeverfahren nutzen und dürfen zunächst eine Zollanmeldung abgeben, die nicht alle sonst benötigten Angaben enthält. Die fehlenden Angaben sind erst später in einer einzigen ergänzenden Anmeldung nachzureichen. Zur Inanspruchnahme benötigen Sie eine Bewilligung durch das zuständige Hauptzollamt. Diese Bewilligung ist für das elektronische Ausfuhrverfahren neu zu beantragen, da keine automatische Umstellung erfolgt. Weitere Infos unter www.zoll.de
Die Warenverkehrsbescheinigung - auch Präferenznachweis genannt - ist ein Dokument für Waren, die in der EU hergestellt wurden. Sie ist nur erforderlich für den Warenverkehr mit den Staaten, mit denen die Europäische Union Freihandels-, Präferenz- bzw. Kooperationsabkommen abgeschlossen hat, sowie mit Staaten und Gebieten, die mit der Europäischen Union assoziiert sind. Bei den Präferenznachweisen handelt es sich um Ursprungsnachweise mit Ausnahme der Freiverkehrsbescheinigung AT.R, die ausschließlich im Warenverkehr mit der Türkei gilt. Zweck einer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ist die Erlangung von Zollvorteilen auf Grund der genannten Abkommen.
Zollagenten – auch Customs Agents genannt – sind Spezialisten, die im Auftrag des Importeurs (Empfängers) mit der Verzollung von Waren und der Abwicklung der Ein- und Ausfuhrformalitäten betraut sind.
Von der Bundeszollverwaltung wird zentral eine 7-stellige Zollnummer mit dem Länderkürzel DE vergeben. Sie wird als Identifikations- bzw. Ordnungskennzeichen verwendet. Erfasst werden darunter die Adressdaten des Beteiligten, die erteilten Bewilligungen sowie die Netzanbindungen unter Beachtung des Datenschutzes. Über die Zollnummer haben die Zollbehörden leichteren Zugang zu allen relevanten Informationen. Die Nr. wird für Beteiligte vergeben, die an IT-Verfahren oder an Genehmigungsverfahren des Bundes teilnehmen oder regelmäßig Zollanmeldungen abgeben. Die Zollnummer wird auf Antrag kostenlos vom Zoll vergeben.
Als zugelassener Ausführer wird ein Ausführer bezeichnet, der Inhaber einer von einem Hauptzollamt ausgestellten Bewilligung zum Anschreibeverfahren ist.
Der zugelassene Ausführer muss begrifflich vom ermächtigten Ausführer unterschieden werden, dessen Ermächtigung darin besteht, Ursprungserklärungen auf der Rechnung (nach den Warenursprungs- und Präferenzregeln) als Ursprungsnachweise für alle Ausfuhrsendungen von Ursprungswaren in Länder, mit denen Präferenzabkommen bestehen, zu verwenden.
Der DPD empfiehlt die Bewilligung als „Zugelassener Ausführer IT“ (Vordruck 0850 IT) auf www.zoll.de zu beantragen.
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