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Die Exportrechnung.

Jeder Versand von Waren oder Dokumenten aus der Schweiz ist nach geltenden Zollbestimmungen deklarationspflichtig. Das heißt: Er verlangt eine begleitende Handelsrechnung oder Proforma- Rechnung.

  • Die Handelsrechnung wird erstellt, wenn die Waren einen Handelswert haben.
  • Die Proforma-Rechnung wird erstellt, wenn die Waren keinen Handelswert besitzen.

Das Dokument gibt Auskunft zu Versender und Empfänger der Waren und enthält vor allem eine vollständige Beschreibung aller Inhalte sowie Angaben zum Wert. Die Exportrechnung muss vom Versender unterzeichnet werden. Ein Original und zwei Kopien müssen dem Paket beiliegen.

Hier finden Sie ein Online-Formular, mit dem Sie Ihre Handelsrechnung bzw. Proforma-Rechnung erstellen und auf dem Briefpapier Ihres Unternehmens ausdrucken können.

Online Formular
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Deutsche Zollnummer des Empfängers (1)

(1) Für Deutschland ist eine deutsche Zollnummer des Empfängers erforderlich.
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MWSt oder UST-ld. des Empfänger
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