Die EU-Verzollung mit Fiskalvertretung ermöglicht Ihnen so genannte „steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen“ für Ihre Exporte aus der Schweiz in die Europäische Union. Dies bringt Ihnen eine Vielzahl von Vorteilen:
- dem EU-Lieferanten gleichgestellt
- schnellere Zustellung durch sofortige Verzollung
- verbesserte Liquidität bei hohem Warenwert
- keine Zinsverluste mehr durch Vorlage der EUST
- Vermeidung hoher Abfertigungsgebühren im Ausland, sowie Wartezeiten
- sämtliche erforderlichen Meldungen an den deutschen Staat erfolgen direkt über die Fiskalvertretung
Die DPD Fiskalvertretung.
Beim Paketversand mit DPD können wir Ihnen die Firma Petra Bertel als Fiskalvertreter anbieten. Damit die Firma Petra Bertel als Ihr Fiskalvertreter auftreten kann, benötigt diese von Ihnen eine Vollmacht (Einzel- oder Generalvollmacht). Möchten Sie mehr darüber erfahren?
Unsere Export-Spezialisten freuen sich über eine Kontaktaufnahme.
Wann ist die Fiskalvertretung ausgeschlossen?
Gemäss § 22a des deutschen Umsatzsteuergesetzes kann sich ein ausländischer Unternehmer nur dann durch einen Fiskalvertreter vertreten lassen, wenn er in Deutschland ausschliesslich steuerfreie Umsätze ausführt und wenn er keine deutschen Vorsteuern geltend machen will. Ist also der schweizerische Lieferant in Deutschland für Umsatzsteuerzwecke registriert oder führt er beispielsweise Werkleistungen oder Werklieferungen in Deutschland aus (die steuerpflichtig sind, für die aber nicht er, sondern der Leistungsempfänger die Steuer abzurechnen hat), ist eine Fiskalvertretung ausgeschlossen. Die Erklärungs- und Aufzeichnungspflichten im Zusammenhang mit der EU-Verzollung in Deutschland treffen in diesem Fall den Lieferanten persönlich.