Was ändert sich konkret ab dem 01. Juli 2021?
- Die Mehrwertsteuerbefreiung für in die EU importierte Waren bis zu einem Wert von EUR 22.- wird aufgehoben. Das bedeutet, dass nun alle Waren, unabhängig von ihrem Wert, der Mehrwertsteuer unterliegen.
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Um das Verfahren der Mehrwertsteuerabrechnung zu vereinfachen, wird IOSS (Import One Stop Shop) von allen EU-Mitgliedsstaaten für B2C Lieferanten aus Nicht-EU-Ländern zur Verfügung gestellt. So wird die Deklaration, Erhebung und Zahlung der Mehrwertsteuer auf Fernabsatzgeschäfte (B2C) unter EUR 150.- erleichtert.
Welche Warenlieferungen sind vom IOSS-System betroffen?
- Alle in die EU versandte Waren (Importe in die EU) mit einem intrinsischen Wert von bis zu EUR 150.- (Wert ohne Steuer und Transportkosten)
- Nicht verbrauchssteuerpflichtige Waren (in der Regel für Alkohol oder Tabakwaren).
Wie funktioniert IOSS?
- Der im IOSS registrierte Lieferant (eines nicht-EU-Mitgliedstaates) muss bei einem Verkauf an eine Privatperson in der EU von weniger als EUR 150.- die Mehrwertsteuer berechnen.
- Dabei gilt der Mehrwertsteuersatz des EU-Mitgliedstaates, in welches die Waren geliefert werden (Zielland).
- Als Schweizer Versender muss man sich über einen Vermittler im EU-Land (Member State of Identification im IOSS registrieren)
- Die IOSS-Nummer ist eindeutig, EU-weit gültig und wird von allen EU-Zollbehörden anerkannt.
Wie können Sie sich für IOSS registrieren?
- Die Registrierung ist über das IOSS-Portal eines jeden EU-Mitgliedstaates möglich. Der Zeitpunkt der Implementierung dieser neuen Funktion kann je nach Mitgliedstaat variieren.
- Als Schweizer Händler beantragen Sie bei Ihrem Fiskalvertreter (einen im Member State of Identification ansässigen Vermittler) eine IOSS-Nummer.
- Ihre Registrierung im IOSS ist einmalig und nur in einem Mitgliedstaat vorzunehmen; sie ist dann EU-weit gültig und anerkannt.
Was ändert sich von nun an für Sie, wenn Sie IOSS verwenden?
- Weisen Sie die geltenden Mehrwertsteuersätze pro Zielland auf Ihrer Website aus.
- Verrechnen Sie dem Käufer die Mehrwertsteuer des im Zielland geltenden Mehrwertsteuersatzes.
- Wenden Sie die IOSS-Regelung nur dann an, wenn Sie Verkäufe an europäische Privatpersonen und für einen Warenwert von weniger als EUR 150.- tätigen.
- Geben Sie auf der Rechnung den vom Käufer tatsächlich gezahlten Preis, wenn möglich in EUR, an.
- Reichen Sie monatlich eine elektronische Umsatzsteuererklärung über das IOSS-Portal des Mitgliedstaates ein, in dem Sie im IOSS registriert sind.
- Bezahlen Sie die von Ihren Käufern erhobene Mehrwertsteuer über das IOSS-Portal des Mitgliedstaates, in dem Sie registriert sind.
- Archivieren Sie alle Ihre in IOSS gemeldeten Umsätze für 10 Jahre.
- Geben Sie DPD die für die Zollabfertigung erforderlichen Informationen, insbesondere Ihre EORI-Nummer sowie Ihre IOSS-Nummer an.
Was ändert sich für Ihre Sendungen mit DPD?
- Es gibt keine Mehrwertsteuerbefreiung mehr für Importe in die EU, auch nicht für Sendungen unter EUR 22.-.
- Die IOSS-Registrierung ist verpflichtend für alle B2C-Sendungen unter EUR 150.- an eine Privatperson in der EU.
- Für alle B2C-Sendungen mit einem Wert von weniger als EUR 150.- müssen Sie die Verkaufsrechnung inklusive Mehrwertsteuer vorlegen, Ihre IOSS-Nummer angeben und den Mehrwertsteuersatz des Ziellandes anwenden.
Was bleibt bei Ihren Sendungen mit DPD gleich?
- B2C-Sendungen mit einem Wert von mehr als EUR 150.- werden wie gehabt im ersten EU-Mitgliedsstaat der Einfuhr (Deutschland, Frankreich, Österreich und Italien) verzollt.
- B2B-Sendungen werden weiterhin entweder über die EU-Verzollung oder die Standardverzollung im ersten EU-Mitgliedsstaat der Einfuhr (Deutschland, Frankreich, Österreich und Italien) abgefertigt.
- Für alle «Nicht-IOSS-Sendungen» bleibt die Vorlage einer detaillierten Rechnung (EORI, USt-ID, Beschreibung, Herkunft) obligatorisch.
Wo kann ich mich über IOSS informieren?
- Auf der Website der Europäischen Kommission (Faktenblätter vorhanden): https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/vat/new-oss-schemes_de
- Wenn Sie sich für die IOSS-Registrierung entscheiden, müssen Sie die Anlaufstelle für Mehrwertsteuer des Mitgliedstaates Ihrer Wahl verwenden (vorwiegend auf der Website des Zolls zu finden).
- Auf unserer Website zudem unter FAQ: DPD Schweiz | Support zum internationalen Versand | Verzollungsarten