Manchmal ist ein Paket so stark beschädigt, dass der Inhalt sichtbar ist oder umverpackt werden muss. In jedem Depot gibt es dafür einen gesicherten Bereich (IHP) und speziell unterwiesene Mitarbeiter, denen diese beschädigten Pakete zur weiteren Verarbeitung zu übergeben sind. Für Pakete gilt das Post- und Briefgeheimnis! Beim Umverpacken keine alten
Dokumente als Füllmaterial verwenden – eventuelle
personenbezogene Informationen könnten auf diesem
Weg in die Hände Dritter gelangen.