Jeder hat ein Recht auf Datentransparenz

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung und das BDSGneu sichert weitgehende Transparenz bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu. Daher kann jeder Betroffene auch gegen die Verarbeitung seiner Daten Widerspruch einlegen, die Löschung, Sperrung oder Berichtigung seiner Daten oder Auskunft zu seinen gespeicherten Daten verlangen.