Kundendaten sind tabu

Unsere Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen dürfen ausschließlich diejenigen Daten speichern, die zur Abwicklung oder Abrechnung notwendig sind! Untersagt ist es, Inhalte von Paketen oder Briefen einzusehen. Ausnahmen bestehen, wenn Empfängerdaten nicht identifizierbar sind oder wenn es eine richterliche Verfügung gibt. Alle am Versand beteiligten Personen müssen sich schriftlich zur Wahrung des Post- und Datengeheimnisses verpflichten.