Risiko trotz größter Sorgfalt

Trotz aller Sorgfalt kann es passieren, dass personenbezogene Daten unzulässigerweise verarbeitet wurden oder bekannt geworden sind. In diesem Fall muss sofort der Datenschutzbeauftragte informiert werden. Er entscheidet zusammen mit der Geschäftsleitung über die weiteren Schritte.