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Achtung: bestimmte Waren unterliegen Import- bzw. Exportverboten oder es müssen Genehmigungen für Import- bzw. Exportsendungen eingeholt werden. Z.B.: Waffen.
Die Höhe des zu zahlenden Zolls richtet sich nach dem sog. Zolltarif, der EU weit einheitlich ist.
Normale Aus- und Eingangszollabfertigung
EU-Verzollung (Antrag auf Einfuhrsteuerbefreiung)
Die EU-Verzollung ist die steuerbefreite Abfertigung zum freien Verkehr aufgrund anschließender, steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferung.
Voraussetzung hierfür: Die Ware wird anschließend nach der zollrechtlichen Abfertigung in ein anderes EU Land verbracht und der Anmelder, sowie der Warenempfänger, verfügen über eine gültige Umsatzsteueridentifikationsnummer (kurz UID Nummer genannt). Der Anmelder kann selbst steuerlich gemeldet sein, oder sich in dem Abfertigungsland durch einen Fiskalvertreter vertreten lassen.
Achtung: Die Variante der EU-Verzollung gilt nur bei rein steuerpflichtigen Waren und EG-Abgaben. Sie ist nicht möglich bei nationalen Abgaben wie z.B. Verbrauchssteuerpflichtiger Waren (Alkohol, Tabak usw.) Grund: Verbrauchssteuern sind nationale Abgaben und deshalb immer im Bestimmungsland zu entrichten.
Bei einer Zoll/Finanzkontrolle muss dem Anmelder der Original unterschriebene Ablieferbeleg vorliegen = Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung!
Eine Ware hat immer einen Wert, auch wenn es sich nur um ein Muster handelt.
Eine Handelsrechnung wird erstellt, wenn die Waren einen Handelswert haben. Bis zu einem Rechnungswert von: 999,99€ genügt eine Rechnung. Ab einem Rechnungswert von 1000,00€ wird eine Ausfuhrerklärung benötigt. Die Ausfuhrerklärung muss vorabgefertigt sein, d.h. sie muss vom, für den Absender zuständigen, Zollamt vorab bestätigt werden.
Ausnahmen: Beim Versand in bestimmte Länder Bsp.: Norwegen wird immer eine Ausfuhrerklärung benötigt. Die 999,99€ Grenze gilt nicht!
Die AR kann durch die Zulassung zum „zugelassenen Versender“ ersetzt werden. Eine Proforma-Rechnung wird erstellt, wenn die Ware keinen Handelswert besitzt. Bsp.: Muster
Eventuell fallen für den Spediteur zu zahlend, zusätzlich Einfuhrsteuerabfertigung und Vorlageprovision an.
Lieferbedingungen legen fest, welche Transportnebenkosten Versender und Empfänger tragen. Außerhalb der EU können weitere Gebühren, Steuern und Zölle anfallen. Standartmäßig wird immer DAP zollabgefertigt verwendet, wenn vom Versender keine anderen Angaben auf der Rechnung angeführt wurden.
Diese Länder sind:
Cypern (EU-Teil)
Malta
Beim Versand in diese Länder wird, obwohl sie Mitglieder der EU sind, eine Rechnung benötigt, da der Versand mit Luftfracht erfolgt. Hierfür wird für jede Sendung ein AWB (Air Way Bill/Luftfrachtbrief) übertragen. Zur Erstellung der AWB wird die Inhalts- und Wertangabe benötigt.
Bei Zollausschlussgebiete handelt es sich um Länder bzw. Gebiete, die zollrechtlich nicht der EU zugeordnet sind. Dies bedeutet, dass beim Versand in diese Länder bzw. Gebiete eine Zollabwicklung durchgeführt werden muss.
Die Länder/Gebiete sind:
Samnaun (Schweiz) ist auf dem Straßenweg nur über Österreich erreichbar
Kanarische Inseln (Spanien)
Livigno (Italien)
Guernsey, Jersey, Alderney (UK, liegen im Ärmelkanal)
Isle of Man (UK, liegt zwischen UK und Irland)
Bitte bringen Sie die Zollpapiere direkt am Paket an.
Bitte kennzeichnen Sie Sammellieferungen, die aus mehreren Paketen bestehen, deutlich ersichtlich und vermerken Sie dies auch auf der Zollrechnung. (Für wie viele Pakete ist die Zollrechnung gültig?)
Bitte geben Sie die Paketnummer auf der Zollrechnung an. So können die Sendungen am schnellsten bearbeitet werden.
Bitte übergeben Sie die Zollrechnungen immer in 3-facher Ausführung an DPD.