

Wir transportieren sicher
Einige Güter werden für den Versand als gefährlich eingestuft und unterliegen daher besonderen gesetzlichen Bestimmungen. Dies kann auch für scheinbar harmlose Produkte wie Parfüm, Mobiltelefone, Lithiumbatterien oder Spraydosen gelten. Solche Gefahrgüter dürfen im Paketversand nur transportiert werden, wenn sie vollständig den Vorgaben für Limited Quantity (LQ) entsprechen.
Informieren Sie sich im DPD-Handbuch (PDF, 441.2 KB) und den gesetzlichen Grundlagen, ob Ihr Gut ein Gefahrgut ist und welche Vorschriften für den Versand als LQ gelten
Verpacken Sie das Gefahrgut vorschriftsgemäss
Kennzeichnen Sie das Paket ebenfalls korrekt und nach Vorschrift
Übermitteln Sie die benötigten Daten via Webtool an DPD (Schweiz) AG
Welches Gefahrgut ist verboten?
Im Paketversand sind viele gefährliche Güter verboten, da sie ein zu grosses Risiko darstellen, zum Beispiel für Schäden an Sortieranlagen. Beispiele hierfür sind:
Die Liste ist nicht abschliessend.
Weitere Informationen finden Sie im DPD-Handbuch (PDF, 441.2 KB) Gefahrgut.
Erlaubtes Gefahrgut im Paketversand
Die Zusatzoption «LQ» ermöglicht Ihnen, erlaubte gefährliche Güter in entsprechender Menge und korrekt verpackt als Paket zu versenden.
Beispiele für erlaubtes Gefahrgut für den LQ-Versand:
Detaillierte Angaben zu erlaubten Mengen, korrekter Verpackung, Deklaration sowie zum Umgang mit Sondervorschriften finden Sie im DPD-Handbuch (PDF, 441.2 KB).
Gefahrgut in begrenzten Mengen (LQ – Limited Quantity):
Innerhalb der Schweiz befördert DPD Schweiz eine breite Palette klassifizierter Gefahrgüter gemäss der geltenden Gefahrgutverordnung ADR, die entsprechend der Kleinmengenregelung (Limited Quantity) in begrenzter Menge verpackt sind. Dabei müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Wichtig! Der Versand von DPD CLASSIC INTERNATIONAL Paketen als begrenzte Mengen LQ (Limited Quantity) ist nicht in alle Länder möglich. Eine Liste der Länder (ausserhalb der Schweiz), in welche wir LQ-Pakete verschicken können (Stand Januar 2021):
- Belgien
- Dänemark
- Deutschland
- Frankreich
- Kroatien
- Lettland
- Liechtenstein
- Luxemburg
- Monaco
- Niederlande
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Slowenien
- Spanien
Hinweis: Diese Liste verändert sich laufend (ADR wird alle 2 Jahre aktualisiert und/oder die Verordnungen in den verschiedenen Ländern ändern sich).
Da Gefahrguttransporte strengen gesetzlichen Bestimmungen unterliegen, klären wir mit Ihnen bereits im Vorfeld alle notwendigen Abläufe. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage unter Angabe der vollständigen Klassifizierung (UN-Nr., Stoffbezeichnung, Gefahrgutklasse, Verpackungsgruppe I / II / III und ggf. Klassifizierungscode) bei unseren Beratern.
Weitere hilfreiche Infos zum Thema Gefahrgut finden Sie hier.
Als Auftraggeber: in sind Sie gemäss ADR dafür verantwortlich, dass die Gefahrgut-Vorschriften von allen am Transport involvierten Beteiligten erfüllt und eingehalten werden können.
Auch liegt es in Ihrer Verantwortung als Auftraggeber sicherzustellen, dass die gesetzlichen Vorschriften und die maximal zulässigen Mengen eingehalten werden.
Die DPD (Schweiz) AG befördert ausschliesslich korrekt gekennzeichneter und ordnungsgemäss verpackter Sendungen.
Falls Vorschriften nicht eingehalten werden, können zusätzliche Kosten oder rechtliche Konsequenzen entstehen. Unsere Gefahrgutspezialisten unterstützen Sie gerne dabei, die Beförderungsfähigkeit Ihrer Sendung zu prüfen und Fragen zu klären.
DPD (Schweiz) AG behält sich vor, Pakete, die gegen geltendes Recht oder unsere Beförderungsbedingungen verstossen, am Ort der Feststellung zurückzuhalten und Anpassungen durch den Auftraggeber zu verlangen.
Ebenso behalten wir uns das Recht vor, allfällige Aufwände, Schäden oder Kosten, die durch nicht deklarierte, verbotene oder unzureichend verpackte Gefahrgüter entstehen, geltend zu machen.
Die gesetzlichen Grundlagen für den Transport gefährlicher Güter sind in den folgenden beiden Vorschriften geregelt:
• Verordnung über den Transport gefährlicher Güter auf der Strasse, SDR
• Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse, ADR
Details dazu erfahren Sie direkt beim Bundesamt für Strassen ASTRA
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