Einige Güter werden für den Versand als gefährlich eingestuft und unterliegen daher besonderen gesetzlichen Bestimmungen. Dies kann auch für scheinbar harmlose Produkte wie Parfüm, Mobiltelefone, Lithiumbatterien oder Spraydosen gelten. Solche Gefahrgüter dürfen im Paketversand nur transportiert werden, wenn sie vollständig den Vorgaben für Limited Quantity (LQ) entsprechen.

Paket_verpacken

So funktioniert's

  1. Informieren Sie sich im DPD-Handbuch (PDF, 441.2 KB) und den gesetzlichen Grundlagen, ob Ihr Gut ein Gefahrgut ist und welche Vorschriften für den Versand als LQ gelten

  2. Verpacken Sie das Gefahrgut vorschriftsgemäss

  3. Kennzeichnen Sie das Paket ebenfalls korrekt und nach Vorschrift

  4. Übermitteln Sie die benötigten Daten via Webtool an DPD (Schweiz) AG

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Welches Gefahrgut ist verboten?

Im Paketversand sind viele gefährliche Güter verboten, da sie ein zu grosses Risiko darstellen, zum Beispiel für Schäden an Sortieranlagen. Beispiele hierfür sind:

  • Nicht auslaufsichere Autobatterien
  • Defekte Lithiumbatterien
  • E-Bike-Akkus
  • Feuerwerk, Tischbomben
  • Radioaktive Stoffe
  • Gasflaschen
  • Gefahrgut, deren Versand als LQ nicht zulässig ist und oder die Bedingungen für einen Versand als LQ aufgrund Inhaltsmenge, Beschaffenheit oder Verpackung nicht erfüllen.

Die Liste ist nicht abschliessend.

Weitere Informationen finden Sie im DPD-Handbuch (PDF, 441.2 KB) Gefahrgut.

Erlaubtes Gefahrgut im Paketversand

Die Zusatzoption «LQ» ermöglicht Ihnen, erlaubte gefährliche Güter in entsprechender Menge und korrekt verpackt als Paket zu versenden.

Beispiele für erlaubtes Gefahrgut für den LQ-Versand:

  • Spraydosen, maximal 1 L pro Gebinde
  • Farbverdünner (UN 1263), maximal 5 L pro Gebinde
  • Parfüm, maximal 5 L pro Gebinde
  • Händedesinfektionsmittel auf Alkoholbasis, maximal 1 L pro Gebinde
  • Gefahrgut, welches aufgrund einer Sondervorschrift von den Vorschriften des ADR befreit sind, können in der Regel als normales Paket versandt werden.

Detaillierte Angaben zu erlaubten Mengen, korrekter Verpackung, Deklaration sowie zum Umgang mit Sondervorschriften finden Sie im DPD-Handbuch (PDF, 441.2 KB).

Gefahrgut in begrenzten Mengen (LQ – Limited Quantity):

National

Innerhalb der Schweiz befördert DPD Schweiz eine breite Palette klassifizierter Gefahrgüter gemäss der geltenden Gefahrgutverordnung ADR, die entsprechend der Kleinmengenregelung (Limited Quantity) in begrenzter Menge verpackt sind. Dabei müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Gefahrgut max. 5 l / 5,0 kg je Innenverpackung - abhängig nach UN-Nummer
  • Das Bruttogewicht des Versandstück beträgt max. 30,0 kg
  • Immer zusammengesetzte Verpackung (Innenverpackung in Aussenverpackung)
  • Innenverpackung kann Flasche, Behälter, Kanister usw. sein
  • Die Aussenverpackung muss nicht nach UN geprüft sein, jedoch die Vorgaben unserer AGB in Bezug auf Fallhöhe & Sortierfähigkeit erfüllen
  • LQ-Label muss aussen an der Verpackung angebracht werden
  • Ausrichtungspfeile bei flüssigen Stoffen zwingend
  • Absenderinformation der LQ-Menge an DPD (Hinweispflicht)

 

 

International

Wichtig! Der Versand von DPD CLASSIC INTERNATIONAL Paketen als begrenzte Mengen LQ (Limited Quantity) ist nicht in alle Länder möglich. Eine Liste der Länder (ausserhalb der Schweiz), in welche wir LQ-Pakete verschicken können (Stand Januar 2021):

- Belgien
- Dänemark
- Deutschland
- Frankreich
- Kroatien
- Lettland
- Liechtenstein
- Luxemburg
- Monaco
- Niederlande
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Slowenien
- Spanien

Hinweis: Diese Liste verändert sich laufend (ADR wird alle 2 Jahre aktualisiert und/oder die Verordnungen in den verschiedenen Ländern ändern sich).

Da Gefahrguttransporte strengen gesetzlichen Bestimmungen unterliegen, klären wir mit Ihnen bereits im Vorfeld alle notwendigen Abläufe. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage unter Angabe der vollständigen Klassifizierung (UN-Nr., Stoffbezeichnung, Gefahrgutklasse, Verpackungsgruppe I / II / III und ggf. Klassifizierungscode) bei unseren Beratern.

Weitere hilfreiche Infos zum Thema Gefahrgut finden Sie hier.

Haftung

Gesetzeslage

Noch Fragen oder Unklarheiten?

Unsere Berater helfen Ihnen gerne weiter.