Welche Arten der Zollabfertigung gibt es?

  • Normale Aus- und Eingangszollabfertigung

  • EU-Verzollung (Antrag auf Einfuhrsteuerbefreiung)

Die EU-Verzollung ist die steuerbefreite Abfertigung zum freien Verkehr aufgrund anschließender steuerfreier, innergemeinschaftlicher Lieferung.

Voraussetzung hierfür: Die Ware wird anschließend nach der zollrechtlichen Abfertigung in ein anderes EU-Land verbracht und der Anmelder sowie der Warenempfänger verfügen über eine gültige Umsatzsteueridentifikationsnummer (kurz UID-Nummer genannt). Der Anmelder kann selbst steuerlich gemeldet sein oder sich in dem Abfertigungsland durch einen Fiskalvertreter vertreten lassen.

Achtung: Die Variante der EU-Verzollung gilt nur bei rein steuerpflichtigen Waren und EG-Abgaben. Sie ist nicht möglich bei nationalen Abgaben wie z. B. verbrauchssteuerpflichtigen Waren (Alkohol, Tabak usw.). Grund: Verbrauchssteuern sind nationale Abgaben und deshalb immer im Bestimmungsland zu entrichten.

Bei einer Zoll-/Finanzkontrolle muss dem Anmelder der original unterschriebene Ablieferbeleg vorliegen = Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung!