Gefährliche Güter in begrenzter Menge.

Bei einem Versand mit DPD setzen Sie auf Sicherheit.

DPD Fahrer mit Scanner übergibt Gefahrgut Pakete DPD Fahrer mit Scanner übergibt Gefahrgut Pakete

Gefährliche Güter in begrenzter Menge.

Bei einem Versand mit DPD setzen Sie auf Sicherheit.

Ob innerhalb Österreichs oder international, wenn es um den Transport von gefährlichen Gütern geht, ist DPD Ihr verlässlicher Partner.

Wichtige Informationen zum nationalen Gefahrgutversand

Nahezu österreichweit befördern wir für Sie eine breite Palette klassifizierter Gefahrgüter gemäß der geltenden Gefahrgutverordnung ADR.

  • Wir bieten Ihnen einen nationalen Gefahrgutversand mit unserem DPD Standard-Paketservice.

  • Wir transportieren für Sie ADR-klassifizierte Gefahrgüter, die entsprechend der Kleinmengenregelung (LQ = Limited Quantities) in begrenzter Menge verpackt und mit einer gültigen Kennzeichnung versehen sind.

  • Gefahrguttransporte unterliegen strengen gesetzlichen Bestimmungen. Darum sind sie nur nach Absprache mit Ihrem DPD-Depot möglich. Bitte beachten Sie unsere AGB. Ihr DPD-Ansprechpartner bespricht mit Ihnen alle notwendigen Voraussetzungen und ergänzende Versandbestimmungen.

Wichtige Informationen zum internationalen Gefahrgutversand

Im europäischen Straßenverkehr transportieren wir für Sie ADR-klassifizierte Gefahrgüter, die entsprechend der Kleinmengenregelung (LQ = Limited Quantities) in begrenzter Menge verpackt und mit einer gültigen Kennzeichnung versehen sind.

  • DPD versendet für Sie Gefahrgut in begrenzten Mengen in folgende Länder: Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Polen, Portugal, Schweiz, Slowenien, Spanien.

  • Gefahrguttransporte unterliegen strengen gesetzlichen Bestimmungen. Darum sind sie nur nach Absprache mit Ihrem DPD-Ansprechpartner möglich.

  • Ein Versand auf Inseln, die nur auf dem See- oder Luftweg erreichbar sind, ist nicht möglich. Das gilt beispielsweise für die Azoren, die Balearen, Madeira, Korsika, Spitzbergen und teilweise für dänische Inseln sowie für Orte mit identischer Postleitzahl auf dem Festland.

Gefahrgut-Broschüre

Cover_Gefährliche Güter Broschüre

Gefährliche Güter

Hier finden Sie alle Informationen auf einen Blick.

Das müssen Sie beachten

Gefahrgut Gefahrgut

Das müssen Sie beachten

Kennzeichnung der Pakete mit Gefahrgütern in begrenzter Menge (LQ)

Über die gesetzlichen Bestimmungen zur korrekten Verpackung und weitere Details informiert Sie Ihr DPD-Ansprechpartner.

Die Kennzeichnung muss leicht erkennbar und lesbar sein, die oberen/unteren Teilbereiche und die Randlinie müssen schwarz sein. Der mittlere Bereich muss weiß oder ein geeigneter kontrastierender Hintergrund sein. Die Mindestabmessung beträgt 100 mm x 100 mm. Wenn es die Größe des Paketes erfordert, darf die Mindestabmessung auf nicht weniger als 50 mm x 50 mm reduziert werden.

Beachten Sie bitte, dass wir für eine gesetzeskonforme Abwicklung die Bruttomasse der uns von Ihnen übergebenen Gefahrgüter in begrenzten Mengen (LQ) benötigen.

Pakete mit gefährlichen Gütern, welche die nachfolgenden Bedingungen von Kapitel 3.4 ADR exakt erfüllen, dürfen mit DPD befördert werden.

Lithiumbatterien

Lithiumbatterien

Infos zum Versand von Lithium-Ionen-Batterien und Lithium-Metall-Batterien

Hier finden Sie alle Informationen auf einen Blick.

DPD van and driver handing over a parcel DPD van and driver handing over a parcel

Zugelassen zur Beförderung mit DPD

Die Verpackung erfolgt als sogenannte „zusammengesetzte Verpackung“, bestehend aus einer oder mehreren Innenverpackung(en), die den gefährlichen Stoff bzw. das gefährliche Gut enthält/enthalten und die so beschaffen sein muss/müssen, dass ein Freiwerden des Inhaltes unter normalen Beförderungsbedingungen ausgeschlossen ist, und einer Außenverpackung (z. B. Karton, Kiste, Box ...), die den Belastungen der Beförderung unter normalen Bedingungen ausreichend standhält. Die Innenverpackungen sind überdies stehend – ohne Freiraum – in die Außenverpackung zu verpacken und fest zu verschließen. Erforderlichenfalls sind Freiräume zusätzlich mit geeignetem Füllmaterial auszufüllen.

Ein Paket (Versandstück) darf das Bruttogewicht von höchstens 30 kg generell nicht überschreiten. (Die bei DPD sonst übliche 31,5-kg-Obergrenze beim Paket gilt hier nicht!) Jede einzelne Innenverpackung im Paket – abhängig von der ADR-Klassifizierung (UN-Nummer, offizielle Benennung, Klasse und Verpackungsgruppe) des enthaltenen gefährlichen Stoffes – ist zusätzlich begrenzt. Die erlaubte Höchstmenge für einen Stoff in einer Innenverpackung ist anhand der ADR-Tabelle 3.2, Spalte 7a in der letztgültigen Fassung festzustellen. Die in den genannten Regelwerken festgelegten Mengengrenzen für ein Paket sowie für eine Innenverpackung dürfen keinesfalls überschritten werden! Auskunft über die ADR-Klassifizierung eines Produkts gibt in der Regel das jeweilige EG-Sicherheitsdatenblatt vom Hersteller!

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