Ausfuhrverfahren und Zollstellen

Da Pakete nicht zwingend über Zollstellen abgefertigt werden, die den Status einer Ausgangszollstelle (Binnenzollämter) haben, empfehlen wir die Ausfuhr über das zweistufige Normalverfahren (Zollstelle/ Geschäftssitz, Ort des Ausführers). Anschließend erfolgt die Übergabe der Sendung mit allen weiteren Exportdokumenten und dem Ausfuhr-Begleitdokument an DPD.

Über die TARIC-Auskunftsanwendung der EU haben Sie Zugriff auf die korrekte Auswahl der Warentarifnummern, Wertgrenzen oder Warenbeschreibungen.