EU-Verzollung

Die EU-Verzollung ist die steuerbefreite Abfertigung zum freien Verkehr aufgrund anschließender, steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferung. Voraussetzung hierfür: Die Ware wird anschließend nach der zollrechtlichen Abfertigung in ein anderes EU Land verbracht und der Anmelder, sowie der Warenempfänger, verfügen über eine gültige Umsatzsteueridentifikationsnummer (kurz UID Nummer genannt). Der Anmelder kann selbst steuerlich gemeldet sein, oder sich in dem Abfertigungsland durch einen Fiskalvertreter vertreten lassen. Achtung: Die Variante der EU-Verzollung gilt nur bei rein steuerpflichtigen Waren und EG-Abgaben. Sie ist nicht möglich bei nationalen Abgaben wie z.B. Verbrauchssteuerpflichtiger Waren (Alkohol, Tabak usw.) Grund: Verbrauchssteuern sind nationale Abgaben und deshalb immer im Bestimmungsland zu entrichten.