Alle Rechnungen unter € 1.000,– erhalten wir abgestempelt (Datum, Nummer des Transitdokuments und Name des Zolldeklarants) und unterschrieben. Die abgestempelte Rechnung gilt für den Versender als Ausfuhrbescheinigung und Nachweis gegenüber dem Finanzamt. Bei Rechnungen mit Warenwert über € 1.000,– gilt die erledigte Ausfuhr als Ausfuhrbescheinigung.
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