Die Ursprungserklärung gilt, wie die EUR1 als Nachweis des Ursprungs zur Erlangung der Zollfreiheit. Die UE gilt bis zu einem Warenwert von € 5999,99 und muss im Original unterschrieben sein. Sie ist nicht gültig beim Versand in die Türkei, siehe ATR.
„Der Ausführer der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Ware, soweit nichts anderes angegeben, präferenzbegünstigte _______CE________ Ursprungswaren sind.“ + Ort, Datum +Original Unterschrift des Versenders + Name in Druckbuchstaben
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