Ausfuhrerklärung (AE)

Die AE wird ab einem Rechnungsendwert von € 1.000,– benötigt, um eine Ware aus z. B. Österreich in ein Drittland auszuführen. Unter diesem Wert genügt eine Handels- bzw. Proformarechnung. Dies gilt nicht beim Versand nach Norwegen, hier wird immer eine AE benötigt.