Zollanmeldung und Ausfuhrbegleitdokumente

Beim Export werden Waren, die aus der EU in ein Drittland versendet werden und deren Warenwert 1.000 Euro überschreitet, elektronisch über ATLAS-Ausfuhr oder über die IAA-Plus (Internetausfuhranmeldung Plus, Signierung durch ELSTER-Zertifikat) beim Zoll angemeldet. Das ist auch dann erforderlich, wenn der Warenwert eines Versandtags an verschiedene Empfänger des jeweiligen Bestimmungslandes 1.000 Euro übersteigt.

Das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) ersetzt die bisherige Anmeldung auf dem Einheitspapier (Formular 0733). Sie erhalten das ABD mit der für die Ausfuhr benötigten Movement Reference Number (MRN), nachdem die Ausfuhranmeldung erfolgreich von Ihrer Zollstelle bearbeitet wurde. Einfach ausgedrückt: ein T1 (Transitpapier 1)

Gelten für einige Länder besondere Zollbestimmungen und Sanktionen, müssen Ihre Sendungen auch bei einem Warenwert von unter 1.000 Euro angemeldet werden. In diesem Fall müssen die erforderlichen Genehmigungen und gegebenenfalls weitere Dokumente bei der Verzollung vorhanden sein. Nähere Informationen erhalten Sie beim Zoll oder über Ihre IHK-Suche.

Die Ausfuhranmeldung (AES/ECS) sollte mindestens 24 Stunden vor der Übergabe an das DPD Versanddepot erstellt werden.

Kleinsendungen bis zu einem Wert von 1.000 Euro, die keinen Verboten und Beschränkungen unterliegen, müssen nach wie vor nicht elektronisch angemeldet werden.