Ermächtigter Ausführer

Ermächtigte Ausführer dürfen Ursprungserklärungen auf der Rechnung ohne Wertgrenze ausfertigen, d. h., sie benötigen kein EUR.1-Formular, die UE reicht. Sie haben die Bewilligung zum Versand von präferenzbegünstigten Waren auch über einem Warenwert € 6.000,– (ersetzt EUR.1). Ebenfalls können sie die Rechnung in Kopie bzw. ohne Unterschrift an uns übergeben. Ermächtigte Ausführer haben vom Zoll eine Bewilligungsnummer (kann beim Finanzamt angefordert werden), welche sie in der Ursprungserklärung anführen müssen:

Der ermächtige Ausführer (Bewilligungs-Nr. AT 900/123) der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Ware, soweit nichts anderes angegeben, präferenzbegünstigte _______CE________ Ursprungswaren sind.