Was ändert sich konkret ab dem 1. Juli?

  • Die Mehrwertsteuerbefreiung für in die EU importierte Waren bis zu einem Wert von EUR 22.- wird aufgehoben. Das bedeutet, dass nun alle Waren, unabhängig von ihrem Wert, der Mehrwertsteuer unterliegen.
  • Um das Verfahren der Mehrwertsteuerabrechnung zu vereinfachen, wird IOSS (Import One Stop Shop) von allen EU-Mitgliedsstaaten für B2C Lieferanten aus Nicht-EU-Ländern zur Verfügung gestellt. So wird die Deklaration, Erhebung und Zahlung der Mehrwertsteuer auf Fernabsatzgeschäfte (B2C) unter EUR 150.- erleichtert.