Die Ausfuhr zollpflichtiger Waren

Beim Export von Waren in ein Nicht-EU-Land (Drittland), müssen Sie Zollbegleitdokumente beifügen. Diese richten sich insbesondere nach den Bestimmungen im Zielland, dem Warenwert oder dem Inhalt der Sendung.

Diese Vorschrift gilt auch für Sendungen in EU-Ausnahmegebiete. EU-Ausnahmegebiete sind:

  • Dänemark: Färöer-Inseln, Grönland

  • Deutschland: Büsingen, Helgoland

  • Finnland: Ålandinseln

  • Frankreich: Übersee-Départements

  • Griechenland: Berg Athos

  • Italien: Campione d’Italia, Livigno, Teil des Luganer Sees

  • Niederlande: Überseegebiete

  • Spanien: Ceuta, Melilla, Kanarische Inseln

  • Großbritannien: Isle of Man, Überseegebiete, Gibraltar, Kanalinseln

  • Zypern: Der türkische Teil gehört geografisch zu Europa, zählt zollrechtlich jedoch nicht zum EU-Zollgebiet