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Zollbestimmungen. Neues elektronisches Verfahren.

Ab dem 1. Juli 2009 hat die Zollanmeldung für den Export von Waren ins außereuropäische Ausland mit den klassischen Papierformularen ausgedient und wird abgelöst durch ein neues elektronisches Verfahren. Diese Regelung ist für alle verpflichtend.
Das internationale IT-Projekt ECS/AES (Export Control System/Automated Export System), das seit 2006 von der Deutschen Zollverwaltung unter dem Namen „ATLAS-Ausfuhr“ zur freiwilligen Nutzung angeboten wurde, wird dann in der gesamten EU obligatorisch (ZK-DVO: VO (EWG) Nr. 2454/93). So werden die Zollsachbearbeitung und -abfertigung automatisiert, vereinfacht und beschleunigt.

Was ändert sich im Ausfuhrverfahren?

  • Das Einheitspapier entfällt.
  • Das Exemplar Nr. 3 wird ersetzt durch das Ausfuhr-Begleitdokument (ABD) inkl. Zoll-Identifizierungs-Nummer (MRN), ohne die keine Abfertigung möglich ist.
  • Der Ausfuhrnachweis erfolgt elektronisch durch die Ausfuhrzollstelle, nachdem diese die Bestätigung über den Ausgang der Ware von der Ausgangszollstelle erhalten hat.

Zwei Verfahren zur Auswahl

Für Waren ab einem Wert von 1.000,- € haben Sie beim Versand mit DPD folgende Möglichkeiten der Ausfuhranmeldungen:

  • Zweistufiges Normalverfahren (Zollstelle/Ort des Ausführers).*
  • Vereinfachtes ZA-Verfahren (Zugelassener Ausführer) mit Bewilligung des Hauptzollamtes. Diese Bewilligung muss neu beantragt werden! ( Vordruck 0850)

Wege für die elektronische Datenübertragung

  1. Zoll-zertifizierte Software ( ATLAS)
    Zu erwerben über verschiedene Software-Anbieter. Die Angebote variieren nach Bedarf oder Anzahl der Abfertigungen.
  2. Internet-Ausfuhranmeldung ( IAA)
    Wer selten oder kurzfristig Ausfuhren tätigen möchte, kann im Internet Ausfuhren sofort und ohne Wartezeit anmelden.
  3. Zollagenten
    Dezentrale Kommunikationspartner können ebenfalls die Teilnahme am elektronischen Ausfuhr-verfahren für Sie abwickeln.
* Da Pakete nicht zwingend über Zollstellen abgefertigt werden, die den Status einer Ausgangszollstelle (Binnenzollämter) haben, bitten wir Sie grundsätzlich das zweistufige Ausfuhrverfahren zu wählen.
Alle Angaben ohne Gewähr.