25. Mai 2021 | Update

Neue Mehrwertsteuerbestimmungen für Sendungen aus Nicht-EU-Ländern zum 1. Juli 2021

Die Europäische Union passt zum 1. Juli 2021 die geltenden Regelungen des europäischen Mehrwertsteuersystems im Rahmen des sogenannten „Digitalpakets“ an. Die neuen Regeln sollen den digitalen Binnenmarkt fairer, einfacher und betrugssicherer machen.

 

Was ändert sich?

Ab 1. Juli 2021 fällt die bisherige Freigrenze von 22 Euro weg. Das bedeutet, dass Sie in der Regel für jede Ware, die Sie in einem Drittland (z. B. China, UK, USA) bestellen, Einfuhrabgaben (Einfuhrumsatzsteuer und Zoll) bezahlen müssen, und zwar in dem Land, in dem der Verbrauch der bestellten Ware stattfindet. Ab diesem Zeitpunkt muss grundsätzlich für alle Sendungen aus einem Drittland eine Zollanmeldung abgegeben werden. Das übernehmen wir zusammen mit unserem Partner Sovereign für Sie. Die Einfuhrabgaben zahlen Sie ganz einfach über eine sichere Online-Bezahlplattform.

Abgaben von weniger als einem Euro werden nicht erhoben. Diese abgabefreien Sendungen können weiterhin ohne Abgaben zugestellt werden, es sei denn, es liegen Verbote oder Beschränkungen vor. Weitere Informationen über die zu entrichtenden Abgaben finden Sie auf der Informationsseite des deutschen Zolls.

 

Wertgrenzen Wertgrenzen

 

Warum entfällt die Freigrenze?

Mit dem Wegfall der Freigrenze soll sichergestellt werden, dass Waren, die aus Nicht-EU-Ländern eingeführt werden, keiner bevorzugten Mehrwertsteuerbehandlung gegenüber Waren, die innerhalb der EU gekauft werden, unterliegen.

Was bedeutet das für mich als Empfänger?

Ab 1. Juli 2021 müssen Sie als Empfänger für Waren aus einem Nicht-EU-Land Abgaben entrichten, wenn diese einen Warenwert von 1 Euro übersteigen. Die Abgaben entrichten Sie bequem über eine sichere Bezahlplattform, sofern sie nicht bereits vom Versender der Ware bezahlt wurde. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie Waren von höchstens 150 Euro außerhalb der EU einkaufen und der Verkäufer im neuen Mehrwertsteuersystem registriert und die einzige Anlaufstelle für den Import (IOSS: Import-One-stop-shop) verwendet. Ist der Versender nicht IOSS-registriert, müssen Sie als Empfänger die Einfuhrumsatzsteuer und mögliche Zollgebühren bezahlen, die wir Ihnen in Rechnung stellen müssen.

Wie werden die Einfuhrabgaben berechnet?

Maßgeblich für die Berechnung der Einfuhrabgaben ist der Sachwert der Sendung. Entscheidend ist also, welcher Betrag tatsächlich gezahlt wurde, um die Ware zu erhalten. Bei einem Sachwert bis 150 Euro ist die Einfuhr weiterhin zollfrei. Diese Wertgrenze bleibt auch nach dem 1. Juli 2021 bestehen. Es muss lediglich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent bzw. 7 Prozent (z. B. für Bücher) und eventuell Zölle sowie Verbrauchssteuern für beispielsweise alkoholische Erzeugnisse, Parfüm Tabakwaren gezahlt werden.

Beispiel:

Sie bestellen in China Kabelbinder im Wert von 10 Euro. Die Einfuhrumsatzsteuer für Kabelbinder beträgt 19 Prozent. Sendungen bis zu einem Wert von 150 Euro sind zollfrei, Verbrauchssteuern fallen ebenfalls nicht an. Für die Zollabwicklung berechnen wir eine Verwaltungsgebühr, die bei der Zustellung durch uns in Rechnung gestellt wird.

Rechnungsbetrag: 10 Euro
Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer: 19 Prozent von 10 Euro = 1,90 Euro

Einfuhrumsatzsteuer und Verwaltungsgebühr (= zu entrichtende Abgaben an DPD): 1,90 Euro Einfuhrumsatzsteuer plus Verwaltungsgebühr für Zollabwicklung   

 

Was sollten Versender aus Drittländern beachten, die Waren nach Deutschland importieren möchten?

Damit wir Ihre Sendung schnellstmöglich an den Empfänger transportieren können und Verzögerungen bei der Zollabwicklung vermieden werden, benötigen wir:

  • Vollständige und genaue Warenbeschreibung

  • Elektronische Übertragung der Handelsrechnung mit folgenden Daten:

    • Adresse und Kontaktdaten des Versenders, Empfängers und des verantwortlichen Einführers (IoR = Importer of Record)

    • Wert der Waren-, Fracht- und Versicherungskosten (abhängig des gewählten Incoterms)

    • Ausweisung von Einzelposten, ausführliche Warenbeschreibung, HS-Codes und Herkunftsland

    • Incoterm, Gewicht und Menge

    • Exportgrund