24. November 2021 | Update

3G: Was ändert sich für Kunden und Paketempfänger?

Ab heute gilt bundeseinheitlich die sogenannte 3G-Regelung am Arbeitsplatz. Konkret bedeutet dies, dass Beschäftigte vor Betreten eines Betriebsgeländes einen Nachweis vorlegen müssen, ob sie gegen das Coronavirus geimpft sind, von einer vorhergehenden Coronaerkrankung vollständig genesen sind oder aber ein aktueller COVID-19-Test negativ ausgefallen ist.

Auf Basis dieser neuen Gesetzeslage ist auch DPD Deutschland dazu verpflichtet, sämtliche Arbeitskräfte an allen Standorten entsprechend zu überprüfen. Bereits seit Monaten werden alle Personen, die ein Depot betreten, mit Fiebermessgeräten überprüft, um auszuschließen, dass eine erhöhte Körpertemperatur vorliegt. Ab sofort müssen zusätzlich sämtliche Arbeitskräfte vor Dienstantritt einen 3G-Nachweis erbringen. Personen, die nicht geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet sind, dürfen sich nicht an einem DPD Standort aufhalten. Dies wird täglich geprüft und dokumentiert.

Diese Maßnahmen dienen der Sicherheit unserer Arbeitskräfte, aber auch unserer Kunden und Paketempfänger. Dennoch bitten wir alle Beteiligten darum, sich beim Empfang oder der Abholung von Paketen auch weiterhin an empfohlene Abstandsregelungen zu halten. Auch bitten wir um Verständnis darum, dass unsere Zustellerinnen und Zusteller nicht bei jedem Betreten neuer Standorte (etwa bei gewerblichen Abholungen) einen erneuten 3G-Nachweis vorlegen.

Auswirkungen können die neuen Regelungen mitunter auch auf unsere DPD Pickup Paketshops haben. In Regionen mit besonders hohen Inzidenzzahlen (zum Beispiel in Sachsen) gelten verschärfte Maßnahmen. Entsprechend gilt in einigen Regionen eine 3G-, mitunter sogar eine 2G-Regelung für die Kundschaft im Einzelhandel. Bitte informieren Sie sich vor Abholung oder Abgabe eines Pakets in einem DPD Pickup Paketshop über die geltenden Corona-Regeln im entsprechenden Landkreis.

Weitere Informationen zu den wichtigsten Fragen zum Paketversand in Zusammenhang mit der Corona-Situation finden Sie hier.