Erklärung zur Barrierefreiheit

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Erklärung zur Barrierefreiheit

Allgemeine Beschreibung:

Folgende elektronische Dienstleistungen werden für Sie Schritt für Schritt barrierefrei zugänglich gemacht:

• Webseiten von myDPD für Privatkunden (im Browser) und www.dpd.de
• E-Mails für Paketversand und Predict-Nachrichten
• Mobile Apps (iOS und Android) von myDPD für Privatkunden

Über myDPD für Privatkunden im Browser oder über unsere mobilen Apps haben Sie insbesondere die Möglichkeit, online DPD Paketscheine zu erstellen, Ihre Pakete zu verwalten und den Verlauf Ihrer Pakete zu überwachen.
Sie können selbst entscheiden, wie Sie Ihre Pakete versenden möchten: In einem unserer Pickup Paketshops, über Paketstationen oder wir holen Ihre Pakete direkt bei Ihnen zu Hause ab.

Wir transportieren Ihre Pakete zum Empfänger. In diesem Rahmen erhalten Sie eine E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse, so dass Sie jederzeit überprüfen können, wo sich Ihre Pakete befinden.

Sollten Sie darüber hinaus unseren Service Predict gewählt haben, wird Ihr Empfänger über den Zustellzeitpunkt Ihres Pakets per E-Mail informiert.

Bei unserer Webseite handelt es sich um ein elektronisches Dokument, das im Internet über einen Webbrowser angezeigt werden kann. Unsere Webseite besteht aus Texten, Bildern, Videos und anderen multimedialen Inhalten. Unsere Webseite können Sie über www.dpd.de aufrufen.


Information zum Anbieter gem. Art 246 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch):

Informationen über uns:

DPD Deutschland GmbH, Wailandtstraße 1, 63741 Aschaffenburg, Telefon: 06021 8430,
E-Mail: [email protected]

Über unsere Kontaktdaten können Sie sich bei Fragen oder Mängelmeldungen gerne an uns wenden.

 

Gesetzliche Anforderungen:

Die gesetzlichen Anforderungen ergeben sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), insbesondere aus § 14 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BFSG unter Verweis auf die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV).

 

Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen:

Wir sind derzeit dabei, unsere nachstehend aufgeführten elektronischen Dienstleistungen gemäß der BFSGV, der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1/2.2) und der Norm EN 301 549 Schritt für Schritt barrierefrei zu gestalten, um sicherzustellen, dass unsere angebotenen Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich sind.

• Webseiten von myDPD für Privatkunden (im Browser) und www.dpd.de
• E-Mails für Paketversand und Predict-Nachrichten
• Mobile Apps (iOS und Android) von myDPD für Privatkunden

 

Zu den Maßnahmen gehören:

Zugang und Sicherheit:

Unsere Identifizierungs-, Authentifizierungs-, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen werden wir so gestalten, dass sie für alle Nutzenden wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind. Dies umfasst benutzerfreundliche Anmeldemethoden, barrierefreie Zwei-Faktor-Authentifizierung und sichere Zahlungsprozesse.

Funktionale Leistungskriterien:

Wir werden verschiedene Bedienungsformen anbieten, die sicherstellen, dass unsere Dienstleistungen auch von Nutzenden mit physischen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen verwendet werden können.

 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde mit größter Sorgfalt erstellt und wird aktualisiert, sobald weitere Schritte zur Barrierefreiheit in den genannten Bereichen erfolgt sind. Durch dieses stufenweise Vorgehen stellen wir sicher, dass unsere elektronischen Dienstleistungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und kontinuierlich verbessert werden, um eine hohe Zugänglichkeit und Sicherheit für alle Nutzenden zu gewährleisten.

 


Marktüberwachungsbehörde:

Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) soll als neue Anstalt des öffentlichen Rechts zum 28. Juni 2025 in Sachsen-Anhalt, in der Landeshauptstadt Magdeburg, die Arbeit aufnehmen. Voraussetzung hierfür ist die Ratifikation des Staatsvertrages zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) durch alle Bundesländer. 

Derzeit sind die Bundesländer dabei, die hierfür erforderlichen Voraussetzungen für eine gemeinsame Marktüberwachungsbehörde der Länder für Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen zu schaffen.

Ihre Anfragen bzw. Meldungen richten Sie bis zur formalen Errichtung der MLBF an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt, Abteilung 3 "Soziales und Arbeitsschutz":

Robert Richard
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg
Tel.: (0391) 567 4530
E-Mail: MLBF(at)ms.sachsen-anhalt.de.

Ihre Anfragen und Informationen werden über die genannten Kontaktdaten an die zuständigen Stellen weitergeleitet.

Stand 06/2025