Das Vereinigte Königreich (UK) ist zum 31. Januar 2020 aus der EU ausgetreten und das zwischen EU und UK verhandelte Handelsabkommen ist am 1. Januar 2021 vorläufig in Kraft getreten.
Für Waren mit EU-Ursprung, die nach UK exportiert werden, gelten grundsätzlich Nullzölle und Nullkontingente. Gleiches gilt für Waren mit UK-Ursprung, die in die EU importiert werden. Für einige Warengruppen gelten Ausnahmen.
Trotz des Abkommens unterliegen alle Waren von und nach UK der zollseitigen Prüfung. Deshalb ist es notwendig, dass Sie uns vollständige und korrekte Daten zu Ihren Sendungen von und nach UK übermitteln, damit wir Ihre Sendung reibungslos weiterbefördern können. Alle wichtigen Informationen rund um den Brexit stellen wir Ihnen auf dieser Seite zur Verfügung.
Wenn Sie Rückfragen haben, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an [email protected].
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Wichtige Informationen für Versender mit eigenen Versandsystemen
Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Versandsystem von den Zollbehörden geforderten Zoll- und Sendungsdaten erfassen und an DPD übermitteln kann. In unserer Spezifikation „File Format MPSEXPDATA 1.30“ im Download-Bereich auf dieser Seite erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie Ihr Versandsystem richtig anpassen. Ausschließlich diese Version enthält alle notwendigen Systemanpassungen, die im Zuge des Brexits notwendig sind.
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Informationen zur Abwicklung nach dem Brexit
Infografik - Bereit für den Brexit?
Medium (1287kb)Informationen für Empfänger
So vermeiden Sie die Zahlung der niederländischen EUSt - 08.12.2020
Medium (2830kb)Auch mit dem Handelsabkommen ändert sich beim Paketversand von und nach UK einiges, denn UK ist zum 1. Januar 2021 ein Drittland. Für Waren mit EU-Ursprung sind grundsätzlich Nullzollsätze und Nullkontingente vorgesehen. Die Einfuhrumsatzsteuer muss unabhängig davon dennoch bezahlt werden. Gleiches gilt für Waren, die ihren Ursprung in UK haben und in die EU importiert werden.
Das Vereinigte Königreich ist aus der Europäischen Union ausgetreten und die bestehenden Handelsverträge sind nicht mehr gültig. Für Pakete aus dem Vereinigten Königreich können deshalb Mehrwertsteuer, Importzölle und Verwaltungskosten anfallen. Wenn der Versender nicht angegeben hat, dass er die Mehrwertsteuer und/oder die Importzölle übernimmt, müssen Sie als Empfänger für die Kosten aufkommen, bevor Sie das Paket erhalten.
Beträgt der Warenwert weniger als 22 Euro, werden keine Mehrwertsteuer und keine Einfuhrzölle fällig. Liegt der Warenwert der Waren über 22 Euro aber unter 150 Euro, wird die Mehrwertsteuer erhoben – Einfuhrzölle werden nicht fällig. Übersteigt der Wert 150 Euro, werden Mehrwertsteuer und Einfuhrzölle in Rechnung gestellt.
Die Verwaltungskosten umfassen die Kosten für die Zollerklärung und die hierfür erforderlichen Dokumente plus Mehrwertsteuer.
Die Zollbehörde legt für jedes Produkt einen Importzollsatz fest. Die Importzölle richten sich nach dem Wert der Waren, die Sie importieren. Wenn der Betrag in einer Fremdwährung ausgewiesen ist, wird dieser in Euro umgerechnet. Die Umrechnung erfolgt nach dem von der Zollbehörde monatlich festgelegten Wechselkurs.
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