9. Dezember 2020 | Servicetipps

Naschen erlaubt: So kontrollieren und verwalten Sie Cookies

Jeder kennt es: In der Adventszeit locken neben Glühwein und Co. vor allem leckere Plätzchen. Doch während ein paar der kleinen Gebäckteilchen für Festtagsstimmung und Gaumenfreuden sorgen, legt sich nach einer gewissen Weile eine Übersättigung ein, die wir mit ins nächste Jahr tragen. Im Grunde unterscheiden sich Plätzchen also gar nicht so sehr von ihren technologischen Verwandten, den sogenannten Cookies. Was genau es damit auf sich hat und wie Sie dem „Cookie-Speck“ entgegenwirken können, zeigen wir Ihnen heute.

 

Was sind Cookies?

Wenn Sie eine Website das erste Mal aufrufen, werden kleine Datensätze, die sogenannten Cookies, auf Ihrem Gerät gespeichert. Wenn Sie also bereits ein Mal auf einer Website waren und diese erneut aufrufen, „erinnert“ sich die Website dank der Cookies. Absolut notwendige Cookies, die das Funktionieren der Website sicherstellen, sind funktionale Cookies. Sie sammeln anonymisiert Informationen, d.h. es kann kein Bezug zu Ihnen hergestellt werden. Wenn Sie den Browser schließen, werden diese zu den Session Cookies (Sitzungs-Cookies) gehörigen Informationen automatisch gelöscht.

Cookies sorgen zudem dafür, die Benutzerfreundlichkeit sicherzustellen. Haben Sie beispielsweise in einem Onlineshop ein Produkt in den Einkaufswagen gelegt, den Kauf jedoch noch nicht abgeschlossen, dann ist der Artikel bei Ihrem nächsten Besuch noch immer im Warenkorb. Das ist bequem, birgt jedoch auch Tücken. Gerade wenn Sie einen öffentlichen Computer nutzen, sollten Sie sich auf jeden Fall aus Onlineshops oder sozialen Netzwerken ausloggen statt lediglich den Browser zu schließen. So können Sie verhindern, dass Dritte in Ihrem Namen einkaufen oder Kommentare absetzen können.

Einige Shopsysteme setzen zudem auf Aktivitätsdaten, die Kundinnen und Kunden bei einem späteren Besuch auch dann wiedererkennen, wenn Sie sich zwischenzeitlich aus ihrem Benutzeraccount ausgeloggt haben. So können etwa einmal eingegebene Formulardaten wiederhergestellt werden, Sie müssen beispielsweise Ihre Adresse beim nächsten Einkauf im Onlineshop nicht erneut eintragen. Zudem können Shopbetreiberinnen und -betreiber Ihnen besondere Angebote machen: Haben Sie sich einen Artikel mehrfach angesehen, ihn jedoch nicht gekauft, wird Ihnen beim nächsten Besuch möglicherweise ein Rabatt für besagtes Produkt gewährt.

 

Warum haben Cookies einen schlechten Ruf?

Cookies sind also nicht per sé „böse“. Neben solchen, die Ihnen ein reibungsloses Benutzererlebnis ermöglichen, gibt es jedoch auch weitere Cookie-Arten. Besonders hartnäckig sind Tracking-Cookies, über die Ihr Surfverhalten theoretisch über mehrere Jahre hinweg nachvollziehbar ist. So lässt sich nach und nach ein immer detaillierteres Profil Ihrer Person erstellen, das neben technischen Daten wie Ihrer IP-Adresse auch persönliche Informationen wie Ihre E-Mailadresse, Ihre Anmeldedaten für Accounts in sozialen Netzwerken oder Onlineshops und sogar Ihren Bildungsstatus, Ihren finanziellen Hintergrund und, basierend auf den von Ihnen besuchten Websites, Ihre persönlichen Interessen abbildet. Das Gemeine: Diese Cookies hängen sich hartnäckig an Ihre Fersen und verfolgen Sie auf Schritt und Tritt, d.h. auf allen Websites, die Sie aufrufen.

Möglich machen das Third-Party Cookies, die nicht vom Website-Betreiber selbst implementiert werden, sondern von anderen Unternehmen, also von Drittanbietern. Häufig sind das Werbefirmen, die dann anhand der von Ihnen besuchten Websites auf Ihre Interessen zugeschnittene Werbung platzieren. Haben Sie sich also zum Thema Campingausrüstung belesen, werden Ihnen sehr wahrscheinlich in nächster Zeit immer wieder Angebote für Zelte, Schlafsäcke und weiteres Equipment unterbreitet.

 

Was können Sie tun, um sich zu schützen?

Die gute Nachricht ist: Völlig machtlos sind Sie nicht. Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, die der Bundesgerichtshof auf nationaler Ebene formuliert hat, reicht die bloße Information über den Einsatz von Cookies nicht aus. Besucherinnen und Besuchern lediglich die Wahl zu lassen, alle Cookies zu akzeptieren oder die Website verlassen zu müssen, ist somit rechtswidrig. Konkret bedeutet das: Jede Website muss Ihnen die Möglichkeit einräumen, selbst über den Einsatz von Cookies zu entscheiden. Abgesehen von funktionellen Cookies, die notwendig für die Darstellung der Website sind, müssen Sie allen Cookies widersprechen können.

Im Folgenden geben wir Ihnen außerdem ein paar praktische Tipps an die Hand, mit denen Sie das Tracking durch Cookies einschränken können:

  • Um sich zusätzlich zu schützen, können Sie zudem regelmäßig alle gespeicherten Cookies löschen. Das funktioniert über die Einstellung Ihres Webbrowsers oder, im Falle mobiler Endgeräte, unter „Datenschutz“ und „Inhaltseinstellungen“.

  • Loggen Sie sich auch auf privaten Geräten aus, nachdem Sie in einem Onlineshop gestöbert oder eingekauft haben – das erschwert dauerhaftes Tracking und die Auswertung Ihrer Daten.

  • Verbieten Sie Cookies von Drittanbietern. Rufen Sie dafür die Browsereinstellungen auf und wählen Sie unter „Datenschutz“ und „Cookies von Drittanbietern akzeptieren“ die Option „nie akzeptieren“ aus.

  • Installieren Sie ein Anti-Tracking-Programm. Die Anwendung listet transparent für Sie auf, welche Dienste sich an Ihre Fersen geheftet haben und ermöglicht es Ihnen, das Tracking einzuschränken.

  • Tarnen Sie sich. Im anonymen Modus – auch Inkognito Modus genannt – hinterlassen Sie deutliche weniger Spuren. Schließen Sie beispielsweise den Browser, werden automatisch alle gesetzten Cookies gelöscht.

Wie in allen Bereichen gilt auch in puncto Cookies: Nur die Dosis macht das Gift. Cookies sind nicht grundsätzlich schlecht, gerade beim Onlineshopping stellen sie ein reibungsloses Einkaufserlebnis sicher. Kritisch zu bewerten sind hingegen Cookies von Drittanbietern oder Tracking Cookies, die Sie über lange Zeiträume ausspionieren können. Da trifft es sich gut, dass das Verbot von Drittanbieter-Cookies bereits beschlossene Sache ist.