30 Oktober 2020 | Servicetipps

Auf der sicheren Seite: Wann sich ein Käuferschutz lohnt

Es klingt bestechend: Onlineeinkäufe durch einen Käuferschutz abzusichern scheint ein Rundum-Sorglos-Paket zu garantieren. Doch Obacht: Nicht alle Ansprüche lassen sich durch die Versicherung abdecken. Oft bieten die gesetzlichen Reglungen Käuferinnen und Käufern sogar einen effektiveren Schutz.

PayPal, Amazon Pay oder Klarna – E-Payment-Anbieter locken mit Käuferschutz-Absicherungen oder einer sogenannten A bis Z Garantie, sollten Kundinnen und Kunden ihre bestellte Ware nicht oder ein beschädigtes Produkt erhalten. Einen vollständigen Verbraucherschutz bieten diese Versicherungen jedoch nicht. Unsere Checkliste hilft Ihnen einzuschätzen, in welchen Situationen sich ein Käuferschutz für Sie lohnt.

 

Bevor Sie sich an den Käuferschutz wenden

Bevor Sie Antrag auf Käuferschutz stellen, sollten Sie drei Dinge beachten: Greift der Käuferschutz in Ihrem Fall? Bezahlungen per Gutschein oder Prepaidkarte sind meist ausgeschlossen, ebenso bestimmte Warengruppen. Dazu gehören beispielsweise digitale Güter wie Musikdownloads, Gutscheine oder E-Books sowie Dienstleistungen, etwa Partnervermittlungen oder Beratungen. Auch Kraftfahrzeuge, Alkohol, Medikamente oder Tabak fallen oft nicht unter den Käuferschutz. Zudem gilt es, die geltenden Fristen einzuhalten. Informieren Sie sich deshalb vorab, innerhalb welches Zeitraums Sie Ihre Ansprüche geltend machen können. Einige Anbieter setzen zudem voraus, dass Sie selbst mit Onlinehändlern in Kontakt treten, bevor Sie den Käuferschutz einschalten. Sind Verkäuferinnen und Verkäufer für Sie nicht erreichbar, kann es jedoch sinnvoll sein, einen Käuferschutzantrag zu stellen.

 

Sie haben Ihre Ware nicht erhalten

Onlineshopping ist bequem: Vom Sofa aus steht Verbraucherinnen und Verbrauchern eine nahezu unbegrenzte Auswahl zur Verfügung. Ungemütlich wird es jedoch, wenn die Ware nicht eintrifft – genau mit diesem Fall werben Käuferschutzangebote primär. Liegt ein Zustellbeleg für das Paket vor, greift der Käuferschutz allerdings nicht mehr. Und ohnehin geht das Gesetz im Allgemeinen darüber hinaus und Pakete sind bei DPD in den meisten Fällen automatisch versichert.

 

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Fehler sind ärgerlich, passieren jedoch: Ist Ihre Ware mangelhaft oder haben Sie gar ein ganz anderes Produkt geliefert bekommen, als sie bestellt haben, können Sie den Fall bei den meisten Online-Bezahldiensten wie PayPal oder Klarna melden. Eigens für diese Art der Beanstandung geschaffene Prüfstellen entscheiden im Einzelfall, ob die Ware tatsächlich kaputt bzw. mangelhaft ist oder ob sie deutlich von der Bestellung abweicht. In einigen Fällen reicht es, den Produktfehler fotografisch zu belegen. Einige Anbieter verlangen jedoch, dass Sie die Ware zurücksenden – und das kann teuer werden. Die Kosten für die Retoure erstattet Ihnen der Onlinebezahldienst nicht. Konkret bedeutet das: Sie gehen in Vorleistung, ohne überhaupt zu wissen, ob Ihr Käuferschutzantrag überhaupt angenommen wird.

Einen umfassenderen Schutz bietet auch in diesem Fall die gesetzliche Reglung: Die Versandkosten für die Retoure können Sie nicht nur gegenüber dem Onlineshop geltend machen, Sie sind sogar berechtigt, einen Vorschuss einzufordern. Im Falle beschädigter Ware gilt: Der Käuferschutz lohnt sich nicht.

 

Sie widerrufen den Kaufvertrag

Widerrufen Sie einen Kaufvertrag, greift die Absicherung meist nicht. Besonders paradox: Hat der Onlineshopbetreiber Sie nicht explizit auf Ihr Widerrufsrecht hingewiesen, können Sie keine Ansprüche gegenüber dem Käuferschutz gelten machen.

Auch hier ist das Gesetz auf Ihrer Seite: Hat man Ihnen keine Widerrufsbelehrung zukommen lassen, können Sie gegenüber Händlerinnen und Händlern noch nach einem Jahr und 14 Tagen den Widerruf erklären.

 

Der Käuferschutz springt ein – was müssen Sie beachten?

Ist das Geld zurück auf Ihrem Konto, muss die Angelegenheit noch lange nicht abgeschlossen sein. 2017 hat der Bundesgerichtshof geurteilt, dass Verkäuferinnen und Verkäufer ihr Geld auch dann noch zurückverlangen können, wenn der Käuferschutz gewährt wurde, z.B. wenn Ihr Vertrag mit dem Onlineshop Vorrang vor den Regeln des Käuferschutzes hat. In diesem Fall entscheiden nicht die Bezahldienstanbieter, sondern der Fall landet vor Gericht. Vollständige Sicherheit bietet Ihnen ein Käuferschutz also nicht. Allerdings müssen Händlerinnen und Händler Klage einreichen, um den rückerstatteten Betrag zurückfordern zu können.

 

Der Käuferschutz greift nicht – was nun?

Wird der Käuferschutz abgelehnt, stehen Ihnen auch weiterhin alle rechtlichen Mittel zur Verfügung. Wichtig: Holen Sie alle Beweismittel von Händlerinnen und Händlern oder E-Payment-Anbietern zurück, um Ihre Position zu stärken.

Generell gilt: Das Gesetz gewährt Ihnen zwei Jahre ab Erhalt der Ware, um Mängel zu beanstanden. Sollten Sie Ihre Ware nicht erhalten haben, können Sie Ihre Ansprüche sogar noch drei Jahre später geltend machen. Auch wenn Sie von einem Kaufvertrag zurücktreten oder Ihren Widerruf erklären, steht Ihnen eine Frist von drei Jahren zu. Ein Antrag auf Käuferschutz lohnt sich also nur dann, wenn Sie den betreffenden Onlineshop nicht persönlich kontaktieren können oder der Kaufbetrag gering ist.