Ausfuhrverfahren, zweistufig

Gemäß Zollkodex ist die Ausfuhranmeldung bei der Zollstelle abzugeben, die für den Ort zuständig ist, an dem der Versender ansässig ist oder die Waren zur Ausfuhr verpackt oder verladen werden. Im zweistufigen Verfahren erfolgt die Anmeldung bei dieser Zollstelle. Die Bearbeitung aller Ausgangsformalitäten sowie die Überwachung des Austritts aus der EU werden an der Ausgangszollstelle vorgenommen. Wir bitten Sie grundsätzlich, das zweistufige Ausfuhrverfahren zu wählen, da Pakete bei DPD nicht grundlegend über Zollstellen abgefertigt werden, die den Status einer Ausgangszollstelle haben (Binnenzollämter).