Die Ausfuhr zollpflichtiger Waren

Beim Export von Waren in ein Nicht-EU-Land (Drittland), müssen Sie Zollbegleitdokumente beifügen. Diese richten sich insbesondere nach den Bestimmungen im Zielland, dem Warenwert oder dem Inhalt der Sendung.

Diese Vorschrift gilt auch für Sendungen in EU-Ausnahmegebiete. EU-Ausnahmegebiete sind:

  • Dänemark: Färöer-Inseln, Grönland
  • Deutschland: Büsingen, Helgoland
  • Finnland: Ålandinseln
  • Frankreich: Übersee-Départements
  • Griechenland: Berg Athos
  • Italien: Campione d’Italia, Livigno, Teil des Luganer Sees
  • Niederlande: Überseegebiete
  • Spanien: Ceuta, Melilla, Kanarische Inseln
  • Großbritannien: Überseegebiete, Gibraltar, Kanalinseln
  • Zypern: Der türkische Teil gehört geografisch zu Europa, zählt zollrechtlich jedoch nicht zum EU-Zollgebiet