Beim Export von Waren in ein Nicht-EU-Land (Drittland), müssen Sie Zollbegleitdokumente beifügen. Diese richten sich insbesondere nach den Bestimmungen im Zielland, dem Warenwert oder dem Inhalt der Sendung.
Diese Vorschrift gilt auch für Sendungen in EU-Ausnahmegebiete. EU-Ausnahmegebiete sind:
Dänemark: Färöer-Inseln, Grönland
Deutschland: Büsingen, Helgoland
Finnland: Ålandinseln
Frankreich: Übersee-Départements
Griechenland: Berg Athos
Italien: Campione d’Italia, Livigno, Teil des Luganer Sees