Bei Warensendungen mit einem Wert unter 1.000 Euro besteht die Möglichkeit einer mündlichen Anmeldung. Eine mündliche Zollanmeldung ist eine körperlich geäußerte, ausgesprochene Willenserklärung und ist beschränkt auf spezielle Fälle der Zollverfahren (siehe Zollkodex-Durchführungsverordnung, Artikel 226). Für die mündliche Anmeldung ist eine Handels- oder Pro-forma-Rechnung ausreichend. Nach der Außenwirtschaftsverordnung, AWV § 4c (3), ist eine Ausfuhrsendung per Definition „die Warenmenge, die ein Ausführer gleichzeitig über dieselbe Ausgangszollstelle für dasselbe Käuferland nach demselben Bestimmungsland ausführt“. Dies bedeutet, dass alle Sendungen, sofern sie an den gleichen Empfänger am selben Tag verschickt werden, zusammengefasst werden müssen. Liegt der Warenwert nach dieser Zusammenfassung über 1.000 Euro, muss außerdem eine Ausfuhranmeldung mit Versandbezugsnummer (MRN = Movement Reference Number) für diese Sendungen erstellt werden.
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