Ich habe bereits bei der Bestellung der Waren Importzölle und Mehrwertsteuer bezahlt. Warum muss ich diese erneut bezahlen?

Der Versender hat angegeben, dass Ihre Waren gemäß dem Incoterm DAP transportiert werden. Bei diesem Incoterm ist der Käufer verpflichtet, die Kosten der Zollabfertigung zu tragen. Bitte wenden Sie sich an den Versender, um die Situation zu klären. Die Zahlung muss jedoch bis zum Fälligkeitstermin erfolgen, da das Paket andernfalls nicht freigegeben und ausgeliefert werden kann.