Vereinfachtes Verfahren ZA (Zugelassener Ausführer)

Haben Sie als Versender regelmäßig eine Vielzahl von Zollanmeldungen abzugeben, besteht die Möglichkeit, diese in vereinfachten Formen abzugeben. Als Zugelassener Ausführer (ZA) können Sie das sogenannte Anschreibeverfahren nutzen und dürfen zunächst eine Zollanmeldung abgeben, die nicht alle sonst benötigten Angaben enthält. Die fehlenden Angaben sind erst später in einer einzigen ergänzenden Anmeldung nachzureichen. Zur Inanspruchnahme benötigen Sie eine Bewilligung durch das zuständige Hauptzollamt. Diese Bewilligung ist für das elektronische Ausfuhrverfahren neu zu beantragen, da keine automatische Umstellung erfolgt. Weitere Infos unter www.zoll.de