Auch mit dem Handelsabkommen ändert sich beim Paketversand von und nach UK einiges, denn UK ist zum 1. Januar 2021 ein Drittland. Für Waren mit EU-Ursprung sind grundsätzlich Nullzollsätze und Nullkontingente vorgesehen. Die Einfuhrumsatzsteuer muss unabhängig davon dennoch bezahlt werden. Gleiches gilt für Waren, die ihren Ursprung in UK haben und in die EU importiert werden. Bitte beachten Sie, dass die Freigrenze von 22 Euro für Waren aus Nicht-EU-Ländern zum 1. Juli 2021 entfällt. Das bedeutet, dass Sie in der Regel für jede Ware, die Sie in einem Drittland wie UK bestellen, Einfuhrabgaben bezahlen müssen und zwar in dem Land, in dem der Verbrauch stattfindet.
Startseite / Was ändert sich für Paketempfänger, die Sendungen aus UK in Deutschland erwarten?