Zugelassener Ausführer

Als zugelassener Ausführer wird ein Ausführer bezeichnet, der Inhaber einer von einem Hauptzollamt ausgestellten Bewilligung zum Anschreibeverfahren ist. Der zugelassene Ausführer muss begrifflich vom ermächtigten Ausführer unterschieden werden, dessen Ermächtigung darin besteht, Ursprungserklärungen auf der Rechnung (nach den Warenursprungs- und Präferenzregeln) als Ursprungsnachweise für alle Ausfuhrsendungen von Ursprungswaren in Länder, mit denen Präferenzabkommen bestehen, zu verwenden. Der DPD empfiehlt die Bewilligung als „Zugelassener Ausführer IT“ (Vordruck 0850 IT) auf www.zoll.de zu beantragen.