30 Januar 2020 | Update

Alles bleibt (zunächst), wie es ist: Brexit zum 31. Januar 2020 hat keine Konsequenzen für den Versand

Das Vereinigte Königreich (UK) wird zum 31. Januar 2020 aus der EU austreten. Bis zum 31. Dezember 2020 läuft dann eine Übergangsfrist, in der UK wie ein EU-Mitgliedstaat behandelt wird.

Die Regelungen für den Handel im EU-Binnenmarkt bleiben damit bis Ende dieses Jahres bestehen. Warensendungen zwischen EU und UK unterliegen also nicht der Zollpflicht und bleiben weiterhin zollfrei. In den nächsten Monaten wird verhandelt, wie die Handelsbeziehungen ab dem 1. Januar 2021 aussehen sollen. Noch ist unklar, ob es auf einen geregelten oder einen ungeregelten Brexit hinauslaufen wird.

Wir halten Sie dazu selbstverständlich auf dem Laufenden. Weitere Hinweise und Tipps finden Sie jederzeit auch auf unserer Brexit-Informationsseite unter www.dpd.de/brexit.