Die Ausfuhranmeldung wird von der zuständigen Zollstelle (Ausfuhrzollstelle) für Lieferungen in Länder außerhalb der EU (Drittländer) verlangt. Sie ist gleichzeitig Zollabfertigungspapier für die Exportkontrolle, Anmeldung zur Außenhandelsstatistik sowie ggf. auch Nachweis für die Umsatzsteuerbefreiung. In Deutschland richtet sich die Abgabe einer schriftlichen Ausfuhranmeldung nach der „statistischen Wertschwelle“ von 1.000 Euro. Seit 1. Juli 2009 ist die Ausfuhranmeldung ausschließlich auf elektronischem Wege über das Verfahren ATLAS-Ausfuhr möglich.
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