Mit DPD kommen Ihre Pakete zuverlässig ins Vereinigte Königreich. Begeistern Sie Ihre Kunden jenseits des Ärmelkanals nicht nur mit Ihren Waren, sondern auch mit einer 1A Lieferung – faire Konditionen, attraktive Laufzeiten inklusive. Just excellent.
Top Service, 1A Lieferung
Ob London, Leeds oder Liverpool: Mit unserem Netzwerk aus 84 Depots in Deutschland und unserem starken Partner DPD UK sind Ihre Pakete innerhalb von vier Werktagen am Zielort.
Volle Transparenz
Mit unserer Zustellbenachrichtigung Predict informieren wir Ihre Kunden auf die Stunde genau, wann ihre Paket zugestellt werden.
Zoll – no problem
Als AEO-F-zertifiziertes Unternehmen kommen Ihre Sendungen noch schneller durch den Zoll. Den Verzollungsprozess verfolgen Sie bequem in unserem Tracking.
Digitaler Datentransfer
Sie übermitteln uns Ihre Sendungs- und Zolldaten einfach elektronisch. Unsere Versandsysteme erfassen alle notwendigen Daten.
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Auch mit dem Handelsabkommen ändert sich beim Paketversand von und nach UK einiges, denn UK ist zum 1. Januar 2021 ein Drittland. Für Waren mit EU-Ursprung sind grundsätzlich Nullzollsätze und Nullkontingente vorgesehen. Die Einfuhrumsatzsteuer muss unabhängig davon dennoch bezahlt werden. Gleiches gilt für Waren, die ihren Ursprung in UK haben und in die EU importiert werden. Bitte beachten Sie, dass die Freigrenze von 22 Euro für Waren aus Nicht-EU-Ländern zum 1. Juli 2021 entfällt. Das bedeutet, dass Sie in der Regel für jede Ware, die Sie in einem Drittland wie UK bestellen, Einfuhrabgaben bezahlen müssen und zwar in dem Land, in dem der Verbrauch stattfindet.
Das Vereinigte Königreich ist aus der Europäischen Union ausgetreten und die bestehenden Handelsverträge sind nicht mehr gültig. Für Pakete aus dem Vereinigten Königreich können deshalb Einfuhrumsatzsteuer, Importzölle und eine Verwaltungsgebühr anfallen. Ab 1. Juli 2021 entfällt die Freigrenze von 22 Euro für Waren, die aus Nicht-EU-Ländern eingeführt werden. Empfänger müssen für diese Waren dann Abgaben entrichten, wenn diese einen Warenwert von 1 Euro übersteigen, sofern der Versender die Abgaben noch nicht gezahlt hat.
Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie Waren von weniger als 150 Euro außerhalb der EU einkaufen, der Verkäufer IOSS-registriert ist und das Verfahren zur Anwendung kommt. Ist der Versender nicht IOSS-registriert, müssen Sie als Empfänger die Einfuhrumsatzsteuer und mögliche Zollgebühren bezahlen, die wir Ihnen in Rechnung stellen müssen.
Der Betrag, den Sie als Empfänger zahlen müssen, setzt sich aus Importzöllen, Einfuhrumsatzsteuer und einer Verwaltungsgebühr zusammen. Der genaue Betrag hängt vom Wert der Waren, dem Mehrwertsteuersatz und dem Importzollsatz ab.
Die Verwaltungsgebühr umfasst die Kosten für die Zollabfertigung und die hierfür erforderlichen Dokumente plus Mehrwertsteuer.
Die Einfuhrumsatzsteuer wird auf den Wert der von Ihnen importierten Waren in Höhe von 7 oder 19 Prozent erhoben. Also der Preis der Waren zuzüglich der Importzölle, Provisionen und Kosten für den Versand (einschließlich der Kosten für die Versicherung) zum Bestimmungsort.
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