22 November 2023 | Servicetipps

Richtig verpackt: DPD gibt Tipps für den sicheren Versand von Geschenken

Aschaffenburg, 22. November 2023: Die Weihnachtszeit steht vor der Tür und auch in diesem Jahr möchten Millionen Menschen ihre Freunde, Verwandten und Liebsten mit einem Geschenk überraschen. Zu diesem Anlass hat DPD das Angebot verlängert, Pakete ab einem Preis von 3,29 Euro zu versenden. Damit das Geschenk aber auch sicher beim Empfänger ankommt, sollten Versender vor der Abgabe in einem der über 7.700 DPD Pickup Paketshops folgende Verpackungstipps beachten:

Der Versandkarton muss stabil und unbeschädigt sein, um das Gewicht des Paketinhalts tragen zu können. Die Wiederverwendung gebrauchter Kartons ist möglich und im Sinne der Nachhaltigkeit empfehlenswert. Der Versender sollte jedoch gegebenenfalls alte Barcode-Aufkleber entfernen oder zumindest unkenntlich machen.

Von der Abgabe im DPD Pickup Paketshop bis zur Zustellung an die Wunschadresse durchläuft ein Paket mindestens eine automatische Paketsortieranlage. Deshalb darf das Paket außen auf keinen Fall mit Geschenkpapier oder Schleifen verziert werden. Diese Verzierungen können sich in den Förderbändern verfangen und das Paket beschädigen. Deshalb gilt: Weihnachtspakete immer ohne Außendekoration versenden und stattdessen das Innere des Pakets liebevoll verzieren.

Hohlräume im Paket sollten großzügig ausgepolstert werden, damit der Inhalt möglichst wenig Spielraum hat. Außerdem empfiehlt DPD, zerbrechliche Inhalte wie Glas oder Porzellan nicht direkt mit dem Versandkarton in Berührung kommen zu lassen. Luftpolsterfolie oder alternativ Papierpolster sind geeignete Materialien, um einen sicheren Versand dieser Gegenstände zu gewährleisten.

Der Paketschein ist immer auf der größten Fläche des Packstücks anzubringen. Wird der Paketschein handschriftlich ausgefüllt, muss dies in Druckschrift erfolgen. Außerdem sollten auf dem Paketschein keine Künstlernamen eingetragen werden, da diese oft nicht im Personalausweis vermerkt sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den DPD Pickup Paketshops sowie die Zustellerinnen und Zusteller sind in diesem Fall nicht berechtigt, das Paket an den Empfänger auszuhändigen. Die Sendungen sollten daher an den im Personalausweis eingetragenen Klarnamen adressiert werden.

Für weitere Informationen rund um das Thema Verpackungstipps klicken Sie bitte hier: Verpackungstipps: Sicher versenden | Support » DPD.

Marian Pawelka

Specialist Public Relations

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