Export- und Zollinformationen.

Sicher durch den Zoll.

DPD Export und Zoll DPD Export und Zoll

Export- und Zollinformationen.

Sicher durch den Zoll.

Bei der Ausfuhr von Waren in Länder, die nicht zur Europäischen Union gehören, ist eine zollrechtliche Abfertigung vorgeschrieben. Wir haben für Sie alle Informationen zum Thema Export und Zollbestimmungen zusammengestellt, wie z.B. Handels- und Proforma-Rechnungen.

Ausfuhrnachweis und Gelangensbestätigung

Unternehmen mit Sitz in Deutschland müssen nachweisen, dass Warenlieferungen an Unternehmer im EU-Ausland oder in Drittländern tatsächlich verbracht worden sind. Dieser Nachweis kann entweder durch

  • die Gelangensbestätigung (EU),

  • die Ausfuhrbescheinigung (Drittland),

  • einen CMR-Frachtbrief,

  • einen Verwendungsbeleg

  • oder andere handelsübliche Belege mit Bestätigung des Warenempfängers

rechtswirksam erfolgen.  Weitere Informationen zum Export finden Sie in den folgenden Dokumenten:

Europakarte
Europakarte

Deshalb benötigen Sie eine Handelsrechnung

Versenden DPD Internationaler Versand Export- und Zollinformationen Handelsrechnung Versenden DPD Internationaler Versand Export- und Zollinformationen Handelsrechnung

Deshalb benötigen Sie eine Handelsrechnung

Jeder Versand von Waren oder Dokumenten außerhalb der EU ist nach geltenden Zollbestimmungen deklarationspflichtig. Das bedeutet: Es muss begleitend eine Handelsrechnung oder eine Proforma-Rechnung vorliegen.

  • Eine Handelsrechnung wird erstellt, wenn die Waren einen Handelswert haben.

  • Eine Proforma-Rechnung wird erstellt, wenn die Waren keinen Handelswert besitzen.

Ob Handelsrechnung oder Proforma-Rechnung – das Dokument nennt Versender und Empfänger der Waren, enthält eine vollständige Beschreibung aller Inhalte sowie Angaben zum Wert. Unterzeichner ist der Versender, neben dem Original müssen dem Paket 3 Kopien beiliegen.

Mit diesem Online-Formular können Sie Ihre Handelsrechnung oder Proforma-Rechnung erstellen und auf dem Briefpapier Ihres Unternehmens ausdrucken.

Wichtige Informationen zur Warenverkehrsbescheinigung

Versenden DPD Internationaler Versand Export- und Zollinformationen Warenverkehrsbescheinigung Versenden DPD Internationaler Versand Export- und Zollinformationen Warenverkehrsbescheinigung

Wichtige Informationen zur Warenverkehrsbescheinigung

Die Warenverkehrsbescheinigung EUR 1 bzw. EUR-MED ist ein Präferenzpapier für Waren, die in der EU hergestellt wurden. Diese Präferenz kann von Bedeutung sein für die Bemessung der Einfuhrzölle, die der Empfänger der Waren zu entrichten hat.

Die Bescheinigungen werden von dem Versender auf den entsprechenden Einheitsformularen erstellt und den Zollbehörden zur Warenausfuhr vorgelegt.

Die Formulare erhalten Sie bei Ihrer IHK.

Die EUR 1 bzw. EUR-MED gilt für den Warenverkehr innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums sowie in die folgenden Länder: Ägypten, Albanien, Algerien, Andorra, Bosnien und Herzegowina, Chile, Island, Israel, Jordanien, Kosovo, Kroatien, Libanon, Liechtenstein, Marokko, Mazedonien, Mexiko, Montenegro, Norwegen, Palästina, Schweiz, Serbien, Südafrika, Syrien, Tunesien, Staaten des afrikanischen, karibischen und pazifischen Raumes, überseeische Länder und Gebiete.

Hier finden Sie die Informationen auf einen Blick. Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen seitens der Zollbehörden möglich.

Im europäischen Straßentransportnetz von DPD

Land / Service

Zollstelle

Dienstnummer

Route

Norwegen

Berg i Østfold, Norge

SE060340

DK/SE

Island

Malmö Tullverket Staneregionen

SE000050

DK/SE

Schweiz / Liechtenstein

- DPD CLASSIC

- DPD EXPRESS

Bietingen St. Louis Autoroute

DE004101 FR004050

CH FR

Kanalinseln

Portsmouth

GB000292

GB

Bosnien und Herzigowina

CI Slavonski Brod

HR070548

SI/HR

CI Stara Gradiska1

HR070521

SI/HR

Serbien

CI Tovarnik

HR070327

SI/HR

CI Bajakovo

HR070319

SI/HR

Kroatien (Einfuhr von Nichtgemeinschaftsware mittels eines T2 Versandscheins in die EU)

CI Jankomir

HR030171

SI/HR

Großbritannien

Calais Port Tunnel

FR620001

GB

Land / Service

Norwegen

Land / Service

Island

Land / Service

Schweiz / Liechtenstein

- DPD CLASSIC

- DPD EXPRESS

Land / Service

Kanalinseln

Land / Service

Bosnien und Herzigowina

Land / Service

Land / Service

Serbien

Land / Service

Land / Service

Kroatien (Einfuhr von Nichtgemeinschaftsware mittels eines T2 Versandscheins in die EU)

Land / Service

Großbritannien

Zollstelle

Berg i Østfold, Norge

Malmö Tullverket Staneregionen

Bietingen St. Louis Autoroute

Portsmouth

CI Slavonski Brod

CI Stara Gradiska1

CI Tovarnik

CI Bajakovo

CI Jankomir

Calais Port Tunnel

Dienstnummer

SE060340

SE000050

DE004101 FR004050

GB000292

HR070548

HR070521

HR070327

HR070319

HR030171

FR620001

Route

DK/SE

DK/SE

CH FR

GB

SI/HR

SI/HR

SI/HR

SI/HR

SI/HR

GB

für Produkte, die eine pflanzenschutz-, gesundheitsschutz- oder tierschutzrechtliche Untersuchung erforderlich machen.

Im internationalen Lufttransport mit DPD

Service

Zollstelle

Dienstnummer

Route

DPD EXPRESS

Leipzig (Flughafen)

DE005604

DE

Service

DPD EXPRESS

Zollstelle

Leipzig (Flughafen)

Dienstnummer

DE005604

Route

DE

Verzollungsorte beim Versand im Straßentransportnetz von DPD

Land / Service

Zollstelle

Route

Bosnien und Herzigowina

Sarajevo

BA

Island

Reykjavik

IS

Norwegen

Oslo

NO

Schweiz / Liechtenstein

- DPD CLASSIC

- DPD EXPRESS

Wittenwil Hésingue

CH FR

Serbien

Belgrad

RS

Land / Service

Bosnien und Herzigowina

Land / Service

Island

Land / Service

Norwegen

Land / Service

Schweiz / Liechtenstein

- DPD CLASSIC

- DPD EXPRESS

Land / Service

Serbien

Zollstelle

Sarajevo

Reykjavik

Oslo

Wittenwil Hésingue

Belgrad

Route

BA

IS

NO

CH FR

RS

Einheitlich und übersichtlich: unsere Frankaturen

In einem Beförderungsvertrag legen Frankaturen fest, welche Kosten der Versender und welche der Empfänger bei der Beförderung einer Sendung übernimmt. Um das für Sie so einfach wie möglich zu gestalten, basieren unsere Frankaturen auf den weltweit gebräuchlichen „International Commercial Terms“:

  • International Commercial Terms (kurz: Incoterms) ermöglichen eine standardisierte Abwicklung von Handelsgeschäften.
  • Durch sie werden Kosten- und Risikoverteilung sowie Sorgfaltspflichten zwischen Verkäufern und Käufern klar geregelt. Wichtig ist, vertraglich eindeutig festzuhalten, welche Fassung verbindlich ist.
  • Die Lieferbedingungen im DPD System basieren auf den Incoterms® 2020.
  • Die wichtigste Neuerung: Die Klausel DDU wurde in DAP (delivered at place) geändert.
  • Für alle Frankaturklauseln sollte der Bestimmungsort so präzise wie möglich definiert sein (Beispiel: DAP Oslo). Denn ohne Ortsangabe ist eine Zollabfertigung nicht möglich.

Ist ein anderer Verzollungsort als der im DPD System übliche gewünscht, entstehen Zusatzkosten – bitte wenden Sie sich dazu an uns. Die Kosten werden dem Beauftragenden, also Versender oder Empfänger, in Rechnung gestellt.

Außenhandel, Export/Import: Links zu ausgewählten IHK-Standorten:

Außenwirtschaftsportale

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Wichtige Erklärungen und häufige Fragen zum Internationalen Versand

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Die Zollanmeldung

Die Zollanmeldung ist in Deutschland eine Steuererklärung nach der Abgabenordnung und dem Zollkodex.

Die Zollanmeldung für den Export von Waren in Länder außerhalb der Europäischen Gemeinschaft hat mit den klassischen Papierformularen ausgedient und wurde durch die elektronische Anmeldepflicht von einem computergestützten NCTS-Zollsystem (ATLAS-Versand) abgelöst.

  • Das Ausfuhrverfahren kann entweder online durch die Internet-Ausfuhranmeldung-Plus (IAA-Plus) oder durch die Teilnahme am IT-Verfahren ATLAS-Ausfuhr/AES sowie mündlich (Warenwert von unter 1.000 Euro) erfüllt werden.
  • Die Abgabe der Zollanmeldung bei der zuständigen Zollstelle gilt als Antrag (Willenserklärung) auf Vornahme der Zollbehandlung.
  • Eine Ausfuhranmeldung muss bei jeder Ausfuhr von Waren in ein Land außerhalb der EU ab einem Rechnungswert von 1.000 Euro abgegeben werden.

Was sind zollpflichtige Waren?

Warensendungen sind immer dann zollpflichtig, wenn sie in ein Land exportiert werden bzw. aus einem Land kommen, das nicht zu den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (EU) zählt.

Wenn Sie innerhalb der EU versenden, entfallen Zoll und Zollanmeldung.

Die Ausfuhr zollpflichtiger Waren

Beim Export von Waren in ein Nicht-EU-Land (Drittland), müssen Sie Zollbegleitdokumente beifügen. Diese richten sich insbesondere nach den Bestimmungen im Zielland, dem Warenwert oder dem Inhalt der Sendung.

Diese Vorschrift gilt auch für Sendungen in EU-Ausnahmegebiete. EU-Ausnahmegebiete sind:

  • Dänemark: Färöer-Inseln, Grönland
  • Deutschland: Büsingen, Helgoland
  • Finnland: Ålandinseln
  • Frankreich: Übersee-Départements
  • Griechenland: Berg Athos
  • Italien: Campione d’Italia, Livigno, Teil des Luganer Sees
  • Niederlande: Überseegebiete
  • Spanien: Ceuta, Melilla, Kanarische Inseln
  • Großbritannien: Überseegebiete, Gibraltar, Kanalinseln
  • Zypern: Der türkische Teil gehört geografisch zu Europa, zählt zollrechtlich jedoch nicht zum EU-Zollgebiet

Zollanmeldung und Ausfuhrbegleitdokumente

Beim Export werden Waren, die aus der EU in ein Drittland versendet werden und deren Warenwert 1.000 Euro überschreitet, elektronisch über ATLAS-Ausfuhr oder über die IAA-Plus (Internetausfuhranmeldung Plus, Signierung durch ELSTER-Zertifikat) beim Zoll angemeldet. Das ist auch dann erforderlich, wenn der Warenwert eines Versandtags an verschiedene Empfänger des jeweiligen Bestimmungslandes 1.000 Euro übersteigt.

Nach Anmeldung Ihrer Sendung erhalten Sie vom Zoll das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) mit der Zollidentifizierungsnummer (MRN), ohne das keine Abfertigung möglich ist. Es dient Ihnen auch als Ausfuhrnachweis.

Gelten für einige Länder besondere Zollbestimmungen und Sanktionen, müssen Ihre Sendungen auch bei einem Warenwert von unter 1.000 Euro angemeldet werden. In diesem Fall müssen die erforderlichen Genehmigungen und gegebenenfalls weitere Dokumente bei der Verzollung vorhanden sein. Nähere Informationen erhalten Sie beim Zoll oder über Ihre IHK-Suche.

Die Ausfuhranmeldung (AES/ECS) sollte mindestens 24 Stunden vor der Übergabe an das DPD Versanddepot erstellt werden.

Kleinsendungen bis zu einem Wert von 1.000 Euro, die keinen Verboten und Beschränkungen unterliegen, müssen nach wie vor nicht elektronisch angemeldet werden.

Ausfuhrverfahren und Zollstellen

Da Pakete nicht zwingend über Zollstellen abgefertigt werden, die den Status einer Ausgangszollstelle (Binnenzollämter) haben, empfehlen wir die Ausfuhr über das zweistufige Normalverfahren (Zollstelle/ Geschäftssitz, Ort des Ausführers). Anschließend erfolgt die Übergabe der Sendung mit allen weiteren Exportdokumenten und dem Ausfuhr-Begleitdokument an DPD.

Über die TARIC-Auskunftsanwendung der EU haben Sie Zugriff auf die korrekte Auswahl der Warentarifnummern, Wertgrenzen oder Warenbeschreibungen.

Handel innerhalb der Europäischen Gemeinschaft (EU)

Durch den EU-Binnenmarkt wurde der Handel zwischen den 28 EU-Mitgliedstaaten erheblich erleichtert, auch durch die Einführung der Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr.) innerhalb der EU. Gleichzeitig wurden auch neue Regelungen für den Handel mit Drittländern erlassen. Im Export wird daher zwischen dem EU-Binnenhandel und dem weltweiten Außenhandel unterschieden.

Im Warenverkehr zwischen den EU-Staaten werden keine Zölle erhoben. Bei der Ausfuhr sind ebenfalls die Zollförmlichkeiten entfallen, so dass keinerlei Zollpapiere für die Versendung von einem Mitgliedstaat in den anderen benötigt werden, sofern nach dem Außenwirtschaftsrecht keine verbrauchsteuerpflichtigen Waren (zum Beispiel Alkohol, Tabak, Mineralöl) oder der Bereich von exportkontrollpolitisch hochsensiblen Gütern betroffen sind.

Zuständig für die Erteilung von Genehmigungen ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Die INTRASTAT-Meldung bei innergemeinschaftlichen Warenbewegungen ist eine vorgeschriebene Meldepflicht von umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen bei jährlichen Versendungen oder Eingängen mit einem Wert von mehr als 500.000 Euro. Hiermit wird der tatsächliche Warenverkehr von Gemeinschaftsware zwischen Mitgliedstaaten der EU durch das Statistische Bundesamt erfasst. Sie ist nicht zu verwechseln mit der Zusammenfassenden Meldung (ZM), mit der jeder Unternehmer seine innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden hat.

EORI-Nummer

Die EORI-Nummer (Economic Operators’ Registration and Identification) ist der Nachfolger der Zollnummer auf europäischer Ebene. Sie dient der Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten und soll die automatisierte Zollabfertigung erleichtern.

Die Zuweisung der EORI-Nummer erfolgt durch den Zoll, sie ist Voraussetzung für die Zollabwicklung in der Europäischen Union.

Die EORI-Nummer kann bis zu 17 Zeichen enthalten. Sie beginnt mit dem zweistelligen Länder-ISO-Code des jeweiligen Mitgliedstaates. Schauen Sie in der zentralen EU-Datenbank nach, ob für Ihr Unternehmen bereits eine EORI-Nummer existiert.

Für Wirtschaftsbeteiligte besteht die Pflicht zur Angabe der EORI-Nummer. Privatpersonen sind nicht verpflichtet, in Zollanmeldungen eine EORI-Nummer anzugeben. Handelt es sich dagegen um genehmigungspflichtige Ausfuhren, dann gilt ebenfalls die Pflicht zur Angabe auch für Privatpersonen.

Für den grenzüberschreitenden Paketversand ist die EORI-Nummer für die Zollabwicklung obligatorisch.

Woher bekomme ich eine Gelangensbestätigung?

Die „Gelangensbestätigung“ ist ein Nachweis, dass eine Ware innerhalb der EU verbracht wurde. Bei DPD wird der Nachweis darüber erbracht, das ein POD (proof of delivery) zu einer Sendung vorliegt, zusammen mit der DPD Rechnung für das Packstück. Informationen zur Gelangensbestätigung (EU-Sendungen) und zu Ausfuhrnachweisen (Export Drittländer) finden Sie im Internet, wie z.B. auf der Website des Bundesfinanzministeriums.