Sicher durch den Zoll.
Sicher durch den Zoll.
Bei der Ausfuhr von Waren in Länder, die nicht zur Europäischen Union gehören, ist eine zollrechtliche Abfertigung vorgeschrieben. Wir haben für Sie alle Informationen zum Thema Export und Zollbestimmungen zusammengestellt, wie z.B. Handels- und Proforma-Rechnungen.
Unternehmen mit Sitz in Deutschland müssen nachweisen, dass Warenlieferungen an Unternehmer im EU-Ausland oder in Drittländern tatsächlich verbracht worden sind. Dieser Nachweis kann entweder durch
die Gelangensbestätigung (EU),
die Ausfuhrbescheinigung (Drittland),
einen CMR-Frachtbrief,
einen Verwendungsbeleg
oder andere handelsübliche Belege mit Bestätigung des Warenempfängers
rechtswirksam erfolgen. Weitere Informationen zum Export finden Sie in den folgenden Dokumenten:
Eine Handelsrechnung wird erstellt, wenn die Waren einen Handelswert haben.
Eine Proforma-Rechnung wird erstellt, wenn die Waren keinen Handelswert besitzen.
Ob Handelsrechnung oder Proforma-Rechnung – das Dokument nennt Versender und Empfänger der Waren, enthält eine vollständige Beschreibung aller Inhalte sowie Angaben zum Wert. Unterzeichner ist der Versender, neben dem Original müssen dem Paket 3 Kopien beiliegen.
Mit diesem Online-Formular können Sie Ihre Handelsrechnung oder Proforma-Rechnung erstellen und auf dem Briefpapier Ihres Unternehmens ausdrucken.
Die Warenverkehrsbescheinigung EUR 1 bzw. EUR-MED ist ein Präferenzpapier für Waren, die in der EU hergestellt wurden. Diese Präferenz kann von Bedeutung sein für die Bemessung der Einfuhrzölle, die der Empfänger der Waren zu entrichten hat.
Die Bescheinigungen werden von dem Versender auf den entsprechenden Einheitsformularen erstellt und den Zollbehörden zur Warenausfuhr vorgelegt.
Die Formulare erhalten Sie bei Ihrer IHK.
Die EUR 1 bzw. EUR-MED gilt für den Warenverkehr innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums sowie in die folgenden Länder: Ägypten, Albanien, Algerien, Andorra, Bosnien und Herzegowina, Chile, Island, Israel, Jordanien, Kosovo, Kroatien, Libanon, Liechtenstein, Marokko, Mazedonien, Mexiko, Montenegro, Norwegen, Palästina, Schweiz, Serbien, Südafrika, Syrien, Tunesien, Staaten des afrikanischen, karibischen und pazifischen Raumes, überseeische Länder und Gebiete.
Hier finden Sie die Informationen auf einen Blick. Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen seitens der Zollbehörden möglich.
Land / Service | Zollstelle | Dienstnummer | Route |
Norwegen | Berg i Østfold, Norge | SE060340 | DK/SE |
Island | Malmö Tullverket Staneregionen | SE000050 | DK/SE |
Schweiz / Liechtenstein - DPD CLASSIC - DPD EXPRESS | Bietingen St. Louis Autoroute | DE004101 FR004050 | CH FR |
Kanalinseln | Portsmouth | GB000292 | GB |
Bosnien und Herzigowina | CI Slavonski Brod | HR070548 | SI/HR |
CI Stara Gradiska1 | HR070521 | SI/HR | |
Serbien | CI Tovarnik | HR070327 | SI/HR |
CI Bajakovo | HR070319 | SI/HR | |
Kroatien (Einfuhr von Nichtgemeinschaftsware mittels eines T2 Versandscheins in die EU) | CI Jankomir | HR030171 | SI/HR |
Großbritannien | Calais Port Tunnel | FR620001 | GB |
Land / Service
Norwegen
Land / Service
Island
Land / Service
Schweiz / Liechtenstein
- DPD CLASSIC
- DPD EXPRESS
Land / Service
Kanalinseln
Land / Service
Bosnien und Herzigowina
Land / Service
Land / Service
Serbien
Land / Service
Land / Service
Kroatien (Einfuhr von Nichtgemeinschaftsware mittels eines T2 Versandscheins in die EU)
Land / Service
Großbritannien
Zollstelle | Berg i Østfold, Norge | Malmö Tullverket Staneregionen | Bietingen St. Louis Autoroute | Portsmouth | CI Slavonski Brod | CI Stara Gradiska1 | CI Tovarnik | CI Bajakovo | CI Jankomir | Calais Port Tunnel | |
Dienstnummer | SE060340 | SE000050 | DE004101 FR004050 | GB000292 | HR070548 | HR070521 | HR070327 | HR070319 | HR030171 | FR620001 | |
Route | DK/SE | DK/SE | CH FR | GB | SI/HR | SI/HR | SI/HR | SI/HR | SI/HR | GB |
1 für Produkte, die eine pflanzenschutz-, gesundheitsschutz- oder tierschutzrechtliche Untersuchung erforderlich machen.
Service | Zollstelle | Dienstnummer | Route |
DPD EXPRESS | Leipzig (Flughafen) | DE005604 | DE |
Service
DPD EXPRESS
Zollstelle | Leipzig (Flughafen) | |
Dienstnummer | DE005604 | |
Route | DE |
Land / Service | Zollstelle | Route |
Bosnien und Herzigowina | Sarajevo | BA |
Island | Reykjavik | IS |
Norwegen | Oslo | NO |
Schweiz / Liechtenstein - DPD CLASSIC - DPD EXPRESS | Wittenwil Hésingue | CH FR |
Serbien | Belgrad | RS |
Land / Service
Bosnien und Herzigowina
Land / Service
Island
Land / Service
Norwegen
Land / Service
Schweiz / Liechtenstein
- DPD CLASSIC
- DPD EXPRESS
Land / Service
Serbien
Zollstelle | Sarajevo | Reykjavik | Oslo | Wittenwil Hésingue | Belgrad | |
Route | BA | IS | NO | CH FR | RS |
In einem Beförderungsvertrag legen Frankaturen fest, welche Kosten der Versender und welche der Empfänger bei der Beförderung einer Sendung übernimmt. Um das für Sie so einfach wie möglich zu gestalten, basieren unsere Frankaturen auf den weltweit gebräuchlichen „International Commercial Terms“:
Ist ein anderer Verzollungsort als der im DPD System übliche gewünscht, entstehen Zusatzkosten – bitte wenden Sie sich dazu an uns. Die Kosten werden dem Beauftragenden, also Versender oder Empfänger, in Rechnung gestellt.
IHKs sortiert nach Außenhandelsschwerpunkten finden Sie auf info-weltweit.de
Alle Angaben ohne Gewähr. Wir übernehmen keine Haftung für den Inhalt verlinkter externer Webseiten.
Die Zollanmeldung ist in Deutschland eine Steuererklärung nach der Abgabenordnung und dem Zollkodex.
Die Zollanmeldung für den Export von Waren in Länder außerhalb der Europäischen Gemeinschaft hat mit den klassischen Papierformularen ausgedient und wurde durch die elektronische Anmeldepflicht von einem computergestützten NCTS-Zollsystem (ATLAS-Versand) abgelöst.
Warensendungen sind immer dann zollpflichtig, wenn sie in ein Land exportiert werden bzw. aus einem Land kommen, das nicht zu den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (EU) zählt.
Wenn Sie innerhalb der EU versenden, entfallen Zoll und Zollanmeldung.
Beim Export von Waren in ein Nicht-EU-Land (Drittland), müssen Sie Zollbegleitdokumente beifügen. Diese richten sich insbesondere nach den Bestimmungen im Zielland, dem Warenwert oder dem Inhalt der Sendung.
Diese Vorschrift gilt auch für Sendungen in EU-Ausnahmegebiete. EU-Ausnahmegebiete sind:
Beim Export werden Waren, die aus der EU in ein Drittland versendet werden und deren Warenwert 1.000 Euro überschreitet, elektronisch über ATLAS-Ausfuhr oder über die IAA-Plus (Internetausfuhranmeldung Plus, Signierung durch ELSTER-Zertifikat) beim Zoll angemeldet. Das ist auch dann erforderlich, wenn der Warenwert eines Versandtags an verschiedene Empfänger des jeweiligen Bestimmungslandes 1.000 Euro übersteigt.
Nach Anmeldung Ihrer Sendung erhalten Sie vom Zoll das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) mit der Zollidentifizierungsnummer (MRN), ohne das keine Abfertigung möglich ist. Es dient Ihnen auch als Ausfuhrnachweis.
Gelten für einige Länder besondere Zollbestimmungen und Sanktionen, müssen Ihre Sendungen auch bei einem Warenwert von unter 1.000 Euro angemeldet werden. In diesem Fall müssen die erforderlichen Genehmigungen und gegebenenfalls weitere Dokumente bei der Verzollung vorhanden sein. Nähere Informationen erhalten Sie beim Zoll oder über Ihre IHK-Suche.
Die Ausfuhranmeldung (AES/ECS) sollte mindestens 24 Stunden vor der Übergabe an das DPD Versanddepot erstellt werden.
Kleinsendungen bis zu einem Wert von 1.000 Euro, die keinen Verboten und Beschränkungen unterliegen, müssen nach wie vor nicht elektronisch angemeldet werden.
Da Pakete nicht zwingend über Zollstellen abgefertigt werden, die den Status einer Ausgangszollstelle (Binnenzollämter) haben, empfehlen wir die Ausfuhr über das zweistufige Normalverfahren (Zollstelle/ Geschäftssitz, Ort des Ausführers). Anschließend erfolgt die Übergabe der Sendung mit allen weiteren Exportdokumenten und dem Ausfuhr-Begleitdokument an DPD.
Über die TARIC-Auskunftsanwendung der EU haben Sie Zugriff auf die korrekte Auswahl der Warentarifnummern, Wertgrenzen oder Warenbeschreibungen.
Durch den EU-Binnenmarkt wurde der Handel zwischen den 28 EU-Mitgliedstaaten erheblich erleichtert, auch durch die Einführung der Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr.) innerhalb der EU. Gleichzeitig wurden auch neue Regelungen für den Handel mit Drittländern erlassen. Im Export wird daher zwischen dem EU-Binnenhandel und dem weltweiten Außenhandel unterschieden.
Im Warenverkehr zwischen den EU-Staaten werden keine Zölle erhoben. Bei der Ausfuhr sind ebenfalls die Zollförmlichkeiten entfallen, so dass keinerlei Zollpapiere für die Versendung von einem Mitgliedstaat in den anderen benötigt werden, sofern nach dem Außenwirtschaftsrecht keine verbrauchsteuerpflichtigen Waren (zum Beispiel Alkohol, Tabak, Mineralöl) oder der Bereich von exportkontrollpolitisch hochsensiblen Gütern betroffen sind.
Zuständig für die Erteilung von Genehmigungen ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Die INTRASTAT-Meldung bei innergemeinschaftlichen Warenbewegungen ist eine vorgeschriebene Meldepflicht von umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen bei jährlichen Versendungen oder Eingängen mit einem Wert von mehr als 500.000 Euro. Hiermit wird der tatsächliche Warenverkehr von Gemeinschaftsware zwischen Mitgliedstaaten der EU durch das Statistische Bundesamt erfasst. Sie ist nicht zu verwechseln mit der Zusammenfassenden Meldung (ZM), mit der jeder Unternehmer seine innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden hat.
Die EORI-Nummer (Economic Operators’ Registration and Identification) ist der Nachfolger der Zollnummer auf europäischer Ebene. Sie dient der Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten und soll die automatisierte Zollabfertigung erleichtern.
Die Zuweisung der EORI-Nummer erfolgt durch den Zoll, sie ist Voraussetzung für die Zollabwicklung in der Europäischen Union.
Die EORI-Nummer kann bis zu 17 Zeichen enthalten. Sie beginnt mit dem zweistelligen Länder-ISO-Code des jeweiligen Mitgliedstaates. Schauen Sie in der zentralen EU-Datenbank nach, ob für Ihr Unternehmen bereits eine EORI-Nummer existiert.
Für Wirtschaftsbeteiligte besteht die Pflicht zur Angabe der EORI-Nummer. Privatpersonen sind nicht verpflichtet, in Zollanmeldungen eine EORI-Nummer anzugeben. Handelt es sich dagegen um genehmigungspflichtige Ausfuhren, dann gilt ebenfalls die Pflicht zur Angabe auch für Privatpersonen.
Für den grenzüberschreitenden Paketversand ist die EORI-Nummer für die Zollabwicklung obligatorisch.
Die „Gelangensbestätigung“ ist ein Nachweis, dass eine Ware innerhalb der EU verbracht wurde. Bei DPD wird der Nachweis darüber erbracht, das ein POD (proof of delivery) zu einer Sendung vorliegt, zusammen mit der DPD Rechnung für das Packstück. Informationen zur Gelangensbestätigung (EU-Sendungen) und zu Ausfuhrnachweisen (Export Drittländer) finden Sie im Internet, wie z.B. auf der Website des Bundesfinanzministeriums.
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