Export- und Zollinformationen.

Sicher durch den Zoll.

DPD Export und Zoll DPD Export und Zoll

Export- und Zollinformationen.

Sicher durch den Zoll.

Bei der Ausfuhr von Waren in Länder, die nicht zur Europäischen Union gehören, ist eine zollrechtliche Abfertigung vorgeschrieben. Wir haben für Sie alle Informationen zum Thema Export und Zollbestimmungen zusammengestellt, wie z.B. Handels- und Proforma-Rechnungen.

Ausfuhrnachweis und Gelangensbestätigung

Unternehmen mit Sitz in Deutschland müssen nachweisen, dass Warenlieferungen an Unternehmer im EU-Ausland oder in Drittländern tatsächlich verbracht worden sind. Dieser Nachweis kann entweder durch

  • die Gelangensbestätigung (EU),

  • die Ausfuhrbescheinigung (Drittland),

  • einen CMR-Frachtbrief,

  • einen Verwendungsbeleg

  • oder andere handelsübliche Belege mit Bestätigung des Warenempfängers

rechtswirksam erfolgen.  Weitere Informationen zum Export finden Sie in den folgenden Dokumenten:

Europakarte
Europakarte

Deshalb benötigen Sie eine Handelsrechnung

Versenden DPD Internationaler Versand Export- und Zollinformationen Handelsrechnung Versenden DPD Internationaler Versand Export- und Zollinformationen Handelsrechnung

Deshalb benötigen Sie eine Handelsrechnung

Jeder Versand von Waren oder Dokumenten außerhalb der EU ist nach geltenden Zollbestimmungen deklarationspflichtig. Das bedeutet: Es muss begleitend eine Handelsrechnung oder eine Proforma-Rechnung vorliegen.

  • Eine Handelsrechnung wird erstellt, wenn die Waren einen Handelswert haben.

  • Eine Proforma-Rechnung wird erstellt, wenn die Waren keinen Handelswert besitzen.

Ob Handelsrechnung oder Proforma-Rechnung – das Dokument nennt Versender und Empfänger der Waren, enthält eine vollständige Beschreibung aller Inhalte sowie Angaben zum Wert. Unterzeichner ist der Versender, neben dem Original müssen dem Paket 3 Kopien beiliegen.

Mit diesem Online-Formular können Sie Ihre Handelsrechnung oder Proforma-Rechnung erstellen und auf dem Briefpapier Ihres Unternehmens ausdrucken.

Wichtige Informationen zur Warenverkehrsbescheinigung

Versenden DPD Internationaler Versand Export- und Zollinformationen Warenverkehrsbescheinigung Versenden DPD Internationaler Versand Export- und Zollinformationen Warenverkehrsbescheinigung

Wichtige Informationen zur Warenverkehrsbescheinigung

Die Warenverkehrsbescheinigung EUR 1 bzw. EUR-MED ist ein Präferenzpapier für Waren, die in der EU hergestellt wurden. Diese Präferenz kann von Bedeutung sein für die Bemessung der Einfuhrzölle, die der Empfänger der Waren zu entrichten hat.

Die Bescheinigungen werden von dem Versender auf den entsprechenden Einheitsformularen erstellt und den Zollbehörden zur Warenausfuhr vorgelegt.

Die Formulare erhalten Sie bei Ihrer IHK.

Die EUR 1 bzw. EUR-MED gilt für den Warenverkehr innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums sowie in die folgenden Länder: Ägypten, Albanien, Algerien, Andorra, Bosnien und Herzegowina, Chile, Island, Israel, Jordanien, Kosovo, Kroatien, Libanon, Liechtenstein, Marokko, Mazedonien, Mexiko, Montenegro, Norwegen, Palästina, Schweiz, Serbien, Südafrika, Syrien, Tunesien, Staaten des afrikanischen, karibischen und pazifischen Raumes, überseeische Länder und Gebiete.

Hier finden Sie die Informationen auf einen Blick. Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen seitens der Zollbehörden möglich.

Im europäischen Straßentransportnetz von DPD

Land / Service

Zollstelle

Dienstnummer

Route

Norwegen

Berg i Østfold, Norge

SE060340

DK/SE

Island

Malmö Tullverket Staneregionen

SE000050

DK/SE

Schweiz / Liechtenstein

- DPD CLASSIC

- DPD EXPRESS

Bad Säckingen

St. Louis Autoroute

DE004209

FR004050

CH

FR

Kanalinseln

Portsmouth

GB000292

GB

Bosnien und Herzigowina

CI Slavonski Brod

HR070548

SI/HR

CI Stara Gradiska1

HR070521

SI/HR

Serbien

CI Tovarnik

HR070327

SI/HR

CI Bajakovo

HR070319

SI/HR

Kroatien (Einfuhr von Nichtgemeinschaftsware mittels eines T2 Versandscheins in die EU)

CI Jankomir

HR030171

SI/HR

Großbritannien

Calais Port Tunnel

FR620001

GB

Land / Service

Norwegen

Land / Service

Island

Land / Service

Schweiz / Liechtenstein

- DPD CLASSIC

- DPD EXPRESS

Land / Service

Kanalinseln

Land / Service

Bosnien und Herzigowina

Land / Service

Land / Service

Serbien

Land / Service

Land / Service

Kroatien (Einfuhr von Nichtgemeinschaftsware mittels eines T2 Versandscheins in die EU)

Land / Service

Großbritannien

Zollstelle

Berg i Østfold, Norge

Malmö Tullverket Staneregionen

Bad Säckingen

St. Louis Autoroute

Portsmouth

CI Slavonski Brod

CI Stara Gradiska1

CI Tovarnik

CI Bajakovo

CI Jankomir

Calais Port Tunnel

Dienstnummer

SE060340

SE000050

DE004209

FR004050

GB000292

HR070548

HR070521

HR070327

HR070319

HR030171

FR620001

Route

DK/SE

DK/SE

CH

FR

GB

SI/HR

SI/HR

SI/HR

SI/HR

SI/HR

GB

für Produkte, die eine pflanzenschutz-, gesundheitsschutz- oder tierschutzrechtliche Untersuchung erforderlich machen.

Im internationalen Lufttransport mit DPD

Service

Zollstelle

Dienstnummer

Route

DPD EXPRESS

Leipzig (Flughafen)

DE005604

DE

Service

DPD EXPRESS

Zollstelle

Leipzig (Flughafen)

Dienstnummer

DE005604

Route

DE

Verzollungsorte beim Versand im Straßentransportnetz von DPD

Land / Service

Zollstelle

Route

Bosnien und Herzigowina

Sarajevo

BA

Island

Reykjavik

IS

Norwegen

Oslo

NO

Schweiz / Liechtenstein

- DPD CLASSIC

- DPD EXPRESS

Wittenwil Hésingue

CH FR

Serbien

Belgrad

RS

Land / Service

Bosnien und Herzigowina

Land / Service

Island

Land / Service

Norwegen

Land / Service

Schweiz / Liechtenstein

- DPD CLASSIC

- DPD EXPRESS

Land / Service

Serbien

Zollstelle

Sarajevo

Reykjavik

Oslo

Wittenwil Hésingue

Belgrad

Route

BA

IS

NO

CH FR

RS

Einheitlich und übersichtlich: unsere Frankaturen

In einem Beförderungsvertrag legen Frankaturen fest, welche Kosten der Versender und welche der Empfänger bei der Beförderung einer Sendung übernimmt. Um das für Sie so einfach wie möglich zu gestalten, basieren unsere Frankaturen auf den weltweit gebräuchlichen „International Commercial Terms“:

  • International Commercial Terms (kurz: Incoterms) ermöglichen eine standardisierte Abwicklung von Handelsgeschäften.
  • Durch sie werden Kosten- und Risikoverteilung sowie Sorgfaltspflichten zwischen Verkäufern und Käufern klar geregelt. Wichtig ist, vertraglich eindeutig festzuhalten, welche Fassung verbindlich ist.
  • Die Lieferbedingungen im DPD System basieren auf den Incoterms® 2020.
  • Die wichtigste Neuerung: Die Klausel DDU wurde in DAP (delivered at place) geändert.
  • Für alle Frankaturklauseln sollte der Bestimmungsort so präzise wie möglich definiert sein (Beispiel: DAP Oslo). Denn ohne Ortsangabe ist eine Zollabfertigung nicht möglich.

Ist ein anderer Verzollungsort als der im DPD System übliche gewünscht, entstehen Zusatzkosten – bitte wenden Sie sich dazu an uns. Die Kosten werden dem Beauftragenden, also Versender oder Empfänger, in Rechnung gestellt.

Außenhandel, Export/Import: Links zu ausgewählten IHK-Standorten:

Außenwirtschaftsportale

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Wichtige Erklärungen und häufige Fragen zum Internationalen Versand

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Wann brauche ich eine (digitale) Zollanmeldung?

Die Zollanmeldung ist in Deutschland eine Steuererklärung nach der Abgabenordnung und dem Zollkodex.

Die Zollanmeldung für den Export von Waren in Länder außerhalb der Europäischen Gemeinschaft hat mit den klassischen Papierformularen ausgedient und wurde durch die elektronische Anmeldepflicht von einem computergestützten NCTS-Zollsystem (ATLAS-Versand) abgelöst.

  • Das Ausfuhrverfahren kann entweder online durch die Internet-Ausfuhranmeldung-Plus (IAA-Plus) oder durch die Teilnahme am IT-Verfahren ATLAS-Ausfuhr/AES sowie mündlich (Warenwert von unter 1.000 Euro) erfüllt werden.
  • Die Abgabe der Zollanmeldung bei der zuständigen Zollstelle gilt als Antrag (Willenserklärung) auf Vornahme der Zollbehandlung.
  • Eine Ausfuhranmeldung muss bei jeder Ausfuhr von Waren in ein Land außerhalb der EU ab einem Rechnungswert von 1.000 Euro abgegeben werden.

Wann ist eine Ware zollpflichtig?

Sendungen sind zollpflichtig bei Versand in oder aus Nicht-EU-Ländern. Innerhalb der EU, z. B. von Deutschland nach Frankreich, fallen keine Zollgebühren an.

Muss ich für den Versand auf die Kanaren auch Zollpapiere beilegen?

Ja. Obwohl die Kanarischen Inseln politisch zu Spanien und damit zur EU gehören, gelten sie zollrechtlich als EU-Ausnahmegebiet (Drittland).

Für Sendungen dorthin müssen daher dieselben Zolldokumente, zum Beispiel eine Handelsrechnung, beigefügt werden wie bei einem Versand in die Schweiz. Dies gilt ebenso für Helgoland, Grönland und die Färöer-Inseln.

Was muss ich bei Exporten über 1.000 € Warenwert tun?

Bei Warenwert über 1.000 € oder speziellen Gütern muss eine digitale Ausfuhranmeldung (ATLAS) erfolgen.

Das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) mit MRN muss ausgedruckt und zusammen mit dem Paket übergeben werden.

Welches Ausfuhrverfahren empfiehlt DPD?

DPD empfiehlt das zweistufige Normalverfahren: Anmeldung der Ware beim Binnenzollamt, Erhalt des Ausfuhrbegleitdokuments (ABD) und Übergabe des Pakets mit allen Exportpapieren.

Handel innerhalb der Europäischen Gemeinschaft (EU)

Durch den EU-Binnenmarkt wurde der Handel zwischen den 28 EU-Mitgliedstaaten erheblich erleichtert, auch durch die Einführung der Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr.) innerhalb der EU. Gleichzeitig wurden auch neue Regelungen für den Handel mit Drittländern erlassen. Im Export wird daher zwischen dem EU-Binnenhandel und dem weltweiten Außenhandel unterschieden.

Im Warenverkehr zwischen den EU-Staaten werden keine Zölle erhoben. Bei der Ausfuhr sind ebenfalls die Zollförmlichkeiten entfallen, so dass keinerlei Zollpapiere für die Versendung von einem Mitgliedstaat in den anderen benötigt werden, sofern nach dem Außenwirtschaftsrecht keine verbrauchsteuerpflichtigen Waren (zum Beispiel Alkohol, Tabak, Mineralöl) oder der Bereich von exportkontrollpolitisch hochsensiblen Gütern betroffen sind.

Zuständig für die Erteilung von Genehmigungen ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Die INTRASTAT-Meldung bei innergemeinschaftlichen Warenbewegungen ist eine vorgeschriebene Meldepflicht von umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen bei jährlichen Versendungen oder Eingängen mit einem Wert von mehr als 500.000 Euro. Hiermit wird der tatsächliche Warenverkehr von Gemeinschaftsware zwischen Mitgliedstaaten der EU durch das Statistische Bundesamt erfasst. Sie ist nicht zu verwechseln mit der Zusammenfassenden Meldung (ZM), mit der jeder Unternehmer seine innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden hat.

Was ist die EORI-Nummer und brauche ich eine?

Die EORI-Nummer ist für Unternehmen bei Importen oder Exporten in bzw. aus der EU verpflichtend. Ohne EORI ist keine Zollabwicklung möglich; Privatpersonen benötigen sie in der Regel nicht.

Wie bekomme ich eine Gelangensbestätigung für den EU-Versand?

Bei DPD gilt als Gelangensbestätigung die Kombination aus Liefernachweis (POD) mit Unterschrift und der DPD Rechnung für das Paket.