Sicher durch den Zoll.
Sicher durch den Zoll.
Bei der Ausfuhr von Waren in Länder, die nicht zur Europäischen Union gehören, ist eine zollrechtliche Abfertigung vorgeschrieben. Wir haben für Sie alle Informationen zum Thema Export und Zollbestimmungen zusammengestellt, wie z.B. Handels- und Proforma-Rechnungen.
Unternehmen mit Sitz in Deutschland müssen nachweisen, dass Warenlieferungen an Unternehmer im EU-Ausland oder in Drittländern tatsächlich verbracht worden sind. Dieser Nachweis kann entweder durch
die Gelangensbestätigung (EU),
die Ausfuhrbescheinigung (Drittland),
einen CMR-Frachtbrief,
einen Verwendungsbeleg
oder andere handelsübliche Belege mit Bestätigung des Warenempfängers
rechtswirksam erfolgen. Weitere Informationen zum Export finden Sie in den folgenden Dokumenten:
Eine Handelsrechnung wird erstellt, wenn die Waren einen Handelswert haben.
Eine Proforma-Rechnung wird erstellt, wenn die Waren keinen Handelswert besitzen.
Ob Handelsrechnung oder Proforma-Rechnung – das Dokument nennt Versender und Empfänger der Waren, enthält eine vollständige Beschreibung aller Inhalte sowie Angaben zum Wert. Unterzeichner ist der Versender, neben dem Original müssen dem Paket 3 Kopien beiliegen.
Mit diesem Online-Formular können Sie Ihre Handelsrechnung oder Proforma-Rechnung erstellen und auf dem Briefpapier Ihres Unternehmens ausdrucken.
Die Warenverkehrsbescheinigung EUR 1 bzw. EUR-MED ist ein Präferenzpapier für Waren, die in der EU hergestellt wurden. Diese Präferenz kann von Bedeutung sein für die Bemessung der Einfuhrzölle, die der Empfänger der Waren zu entrichten hat.
Die Bescheinigungen werden von dem Versender auf den entsprechenden Einheitsformularen erstellt und den Zollbehörden zur Warenausfuhr vorgelegt.
Die Formulare erhalten Sie bei Ihrer IHK.
Die EUR 1 bzw. EUR-MED gilt für den Warenverkehr innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums sowie in die folgenden Länder: Ägypten, Albanien, Algerien, Andorra, Bosnien und Herzegowina, Chile, Island, Israel, Jordanien, Kosovo, Kroatien, Libanon, Liechtenstein, Marokko, Mazedonien, Mexiko, Montenegro, Norwegen, Palästina, Schweiz, Serbien, Südafrika, Syrien, Tunesien, Staaten des afrikanischen, karibischen und pazifischen Raumes, überseeische Länder und Gebiete.
Hier finden Sie die Informationen auf einen Blick. Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen seitens der Zollbehörden möglich.
Land / Service | Zollstelle | Dienstnummer | Route |
Norwegen | Berg i Østfold, Norge | SE060340 | DK/SE |
Island | Malmö Tullverket Staneregionen | SE000050 | DK/SE |
Schweiz / Liechtenstein - DPD CLASSIC - DPD EXPRESS | Bad Säckingen St. Louis Autoroute | DE004209 FR004050 | CH FR |
Kanalinseln | Portsmouth | GB000292 | GB |
Bosnien und Herzigowina | CI Slavonski Brod | HR070548 | SI/HR |
CI Stara Gradiska1 | HR070521 | SI/HR | |
Serbien | CI Tovarnik | HR070327 | SI/HR |
CI Bajakovo | HR070319 | SI/HR | |
Kroatien (Einfuhr von Nichtgemeinschaftsware mittels eines T2 Versandscheins in die EU) | CI Jankomir | HR030171 | SI/HR |
Großbritannien | Calais Port Tunnel | FR620001 | GB |
Land / Service
Norwegen
Land / Service
Island
Land / Service
Schweiz / Liechtenstein
- DPD CLASSIC
- DPD EXPRESS
Land / Service
Kanalinseln
Land / Service
Bosnien und Herzigowina
Land / Service
Land / Service
Serbien
Land / Service
Land / Service
Kroatien (Einfuhr von Nichtgemeinschaftsware mittels eines T2 Versandscheins in die EU)
Land / Service
Großbritannien
Zollstelle | Berg i Østfold, Norge | Malmö Tullverket Staneregionen | Bad Säckingen St. Louis Autoroute | Portsmouth | CI Slavonski Brod | CI Stara Gradiska1 | CI Tovarnik | CI Bajakovo | CI Jankomir | Calais Port Tunnel | |
Dienstnummer | SE060340 | SE000050 | DE004209 FR004050 | GB000292 | HR070548 | HR070521 | HR070327 | HR070319 | HR030171 | FR620001 | |
Route | DK/SE | DK/SE | CH FR | GB | SI/HR | SI/HR | SI/HR | SI/HR | SI/HR | GB |
1 für Produkte, die eine pflanzenschutz-, gesundheitsschutz- oder tierschutzrechtliche Untersuchung erforderlich machen.
Service | Zollstelle | Dienstnummer | Route |
DPD EXPRESS | Leipzig (Flughafen) | DE005604 | DE |
Service
DPD EXPRESS
Zollstelle | Leipzig (Flughafen) | |
Dienstnummer | DE005604 | |
Route | DE |
Land / Service | Zollstelle | Route |
Bosnien und Herzigowina | Sarajevo | BA |
Island | Reykjavik | IS |
Norwegen | Oslo | NO |
Schweiz / Liechtenstein - DPD CLASSIC - DPD EXPRESS | Wittenwil Hésingue | CH FR |
Serbien | Belgrad | RS |
Land / Service
Bosnien und Herzigowina
Land / Service
Island
Land / Service
Norwegen
Land / Service
Schweiz / Liechtenstein
- DPD CLASSIC
- DPD EXPRESS
Land / Service
Serbien
Zollstelle | Sarajevo | Reykjavik | Oslo | Wittenwil Hésingue | Belgrad | |
Route | BA | IS | NO | CH FR | RS |
In einem Beförderungsvertrag legen Frankaturen fest, welche Kosten der Versender und welche der Empfänger bei der Beförderung einer Sendung übernimmt. Um das für Sie so einfach wie möglich zu gestalten, basieren unsere Frankaturen auf den weltweit gebräuchlichen „International Commercial Terms“:
Ist ein anderer Verzollungsort als der im DPD System übliche gewünscht, entstehen Zusatzkosten – bitte wenden Sie sich dazu an uns. Die Kosten werden dem Beauftragenden, also Versender oder Empfänger, in Rechnung gestellt.
IHKs sortiert nach Außenhandelsschwerpunkten finden Sie auf info-weltweit.de
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Die Zollanmeldung ist in Deutschland eine Steuererklärung nach der Abgabenordnung und dem Zollkodex.
Die Zollanmeldung für den Export von Waren in Länder außerhalb der Europäischen Gemeinschaft hat mit den klassischen Papierformularen ausgedient und wurde durch die elektronische Anmeldepflicht von einem computergestützten NCTS-Zollsystem (ATLAS-Versand) abgelöst.
Sendungen sind zollpflichtig bei Versand in oder aus Nicht-EU-Ländern. Innerhalb der EU, z. B. von Deutschland nach Frankreich, fallen keine Zollgebühren an.
Ja. Obwohl die Kanarischen Inseln politisch zu Spanien und damit zur EU gehören, gelten sie zollrechtlich als EU-Ausnahmegebiet (Drittland).
Für Sendungen dorthin müssen daher dieselben Zolldokumente, zum Beispiel eine Handelsrechnung, beigefügt werden wie bei einem Versand in die Schweiz. Dies gilt ebenso für Helgoland, Grönland und die Färöer-Inseln.
DPD empfiehlt das zweistufige Normalverfahren: Anmeldung der Ware beim Binnenzollamt, Erhalt des Ausfuhrbegleitdokuments (ABD) und Übergabe des Pakets mit allen Exportpapieren.
Durch den EU-Binnenmarkt wurde der Handel zwischen den 28 EU-Mitgliedstaaten erheblich erleichtert, auch durch die Einführung der Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr.) innerhalb der EU. Gleichzeitig wurden auch neue Regelungen für den Handel mit Drittländern erlassen. Im Export wird daher zwischen dem EU-Binnenhandel und dem weltweiten Außenhandel unterschieden.
Im Warenverkehr zwischen den EU-Staaten werden keine Zölle erhoben. Bei der Ausfuhr sind ebenfalls die Zollförmlichkeiten entfallen, so dass keinerlei Zollpapiere für die Versendung von einem Mitgliedstaat in den anderen benötigt werden, sofern nach dem Außenwirtschaftsrecht keine verbrauchsteuerpflichtigen Waren (zum Beispiel Alkohol, Tabak, Mineralöl) oder der Bereich von exportkontrollpolitisch hochsensiblen Gütern betroffen sind.
Zuständig für die Erteilung von Genehmigungen ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Die INTRASTAT-Meldung bei innergemeinschaftlichen Warenbewegungen ist eine vorgeschriebene Meldepflicht von umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen bei jährlichen Versendungen oder Eingängen mit einem Wert von mehr als 500.000 Euro. Hiermit wird der tatsächliche Warenverkehr von Gemeinschaftsware zwischen Mitgliedstaaten der EU durch das Statistische Bundesamt erfasst. Sie ist nicht zu verwechseln mit der Zusammenfassenden Meldung (ZM), mit der jeder Unternehmer seine innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden hat.
Die EORI-Nummer ist für Unternehmen bei Importen oder Exporten in bzw. aus der EU verpflichtend. Ohne EORI ist keine Zollabwicklung möglich; Privatpersonen benötigen sie in der Regel nicht.
Bei DPD gilt als Gelangensbestätigung die Kombination aus Liefernachweis (POD) mit Unterschrift und der DPD Rechnung für das Paket.
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